Frage an Brunhilde Irber bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Brunhilde Irber
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Frage von Patrick P. •

Frage an Brunhilde Irber von Patrick P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Irber,

meine Frage ist bezüglich des geplanten Verbots von Paintball.

Ich bin 25 Jahre alt, angehender Dipl. Ingenieur, Marktgemeinderat sowie Jugendbeauftragter in Schöllnach.
Zusätzlich noch Leiter der Ski- und Snowboardschule der SC Schöllnach.
Ich spiele seit meinem 19. Lebensjahr Paintball und kann daher den Vorschlag des Innenausschusses bezüglich Paintball nicht ganz nachvollziehen.

Sind Sie ebenfalls der Meinung, dass Paintball das "Töten" simuliert und "Sittenwidrig" sei?

Dies ist definitv nicht der Fall. Paintball ist ein weltweit angesehener Sport, welcher sich etabliert hat und sogar andere "neue" Sportarten (Funsport) in der beliebheit bereits überholt hat (z.B. BMX, Snowboarding,...).

In einer Demokratie sollte jeder sich entfallten können, solange er keine anderen damit beeinträchtigt. Paintball darf nur auch Privatfelder betrieben werden und ist somit der Öffentlichkeit gar nicht zugänglich. PB darf erst ab 18 gespielt werden und gefährdet somit auch keine Kinder und Jugendlichen. Wir haben in Deutschland bereits die strengsten auflagen was PB betrifft und das weltweit!!!

Ich bitte Sie nochmals, nicht Ihrer Fraktion oder gr. Koalition anzuschließen, sondern sich eigenem Ermessen abzustimmen.

Da ich auch regelmäßig Ausflüge (immer ca.30-50 Teilnehmer) zu Paintballveranstaltungen mit Jugendlichen (18+) organisiere, bin ich diesbezüglich sehr oft von Teilnehmern gefragt worden, wie denn die Vertreter unseres Wahlkreises zu deisem Thema stehen. Nun gebe ich stellvertretend diese Frage an Sie weiter.

Würden Sie einem Verbot von Paintball zustimmen?
Bitte Begründen deutlich Sie Ihre Antwort.

Sollten Sie Fragen bezüglich Paintball haben, oder Information hierzu benötigen, stehen ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Beste Grüße

Patrick Popelyszyn

"Sollte eine Gesellschaft Ihre Freiheit zu gunsten Ihrer Sicherheit aufgeben, so hat sie beides nicht verdient" -Benjamin Franklin

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SPD

Sehr geehrter Herr Popelyszyn,

das Verbot von Paintball-Spielen ist vorerst vom Tisch. Meine Parteikollegen und ich haben nach intensiver Diskussion von einem Verbot des Spiels abgesehen, um Schnellschüsse zu vermeiden, die möglicherweise über das Ziel hinausgehen. Deshalb werden wir in einer Begleitentschließung des Deutschen Bundestags zu den Änderungen des Waffengesetzes die Bundesregierung auffordern

a) in Zusammenarbeit mit den Schießsportverbänden Regelungen auszuarbeiten, die das zulässige Bewegungsschießen klar vom kampfmäßigen Schießen abtrennen

b) das Gefahrenpotential von realen Spielen mit Tötungs- oder Verletzungssimulation unter Einbeziehung von kriminologischen, psychologischen und soziologischen Gutachten zu untersuchen. Im Anschluss daran ist zu prüfen, inwieweit derartige Spiele unterbunden oder in ihrem Ablauf eingeschränkt werden sollten. Über entsprechende Regelungen müsste gegebenenfalls vom nächsten Bundestag entschieden werden.

Auch wenn wir uns gegen das Verbot von Paintball-Spielen ausgesprochen haben, bitte ich Sie zu bedenken, dass die Diskussion über das Verbot nicht allein das Ergebnis überspannter Ängste oder schlichter Unkenntnis ist, sondern einen sehr realen Anlass hat. Vor dem Hintergrund des Amoklaufs von Winnenden ist eine breite Diskussion darüber, wie solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können, verständlich und notwendig.

Dabei spiegelt die Diskussion der letzten Wochen das Meinungsspektrum wider, das bei allen sicherheitspolitischen Maßnahmen in Erscheinung tritt: Ablehnung, weil die Maßnahmen zu wenig durchgreifen, Ablehnung, weil die Maßnahmen zu sehr eingreifen, Ablehnung, weil es immer Wege gibt, Präventionsmaßnahmen zu umgehen. Daher möchte ich einige allgemeine Bemerkungen voranstellen.

Es ist meinen Parteigenossen und mir bewusst, dass der Griff zur Waffe nur das letzte Glied in einer langen Kette ist. Dem Griff zur Waffe vorgelagert ist meist der suchtartige Konsum aggressiver Filme und Spiele. Wir sehen uns daher gezwungen, neben der Verschärfung der waffenrechtlichen Vorschriften, auch das System der Kontrolle gewalthaltiger Spiele weiter zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde auch das Verbot von Paintball-Spielen erwogen. Der Hintergrund für diese Überlegungen ist der, dass reale Spiele, in denen die Tötung oder Verletzung von Menschen in gewaltverherrlichender Weise praktiziert werden, mit der Wertordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar sind. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass bestimmte Formen von Laserdrome- oder Paintball-Spielen die innere Hemmschwelle zu gewalttätigen Konfliktlösungen herabsetzen. Mir ist bewusst, dass das Schießen nach den Regeln der IPSC dynamische Schießsportdisziplinen sind, welche vom verbotenen kampfmäßigen Schießen unterschieden werden müssen. Dennoch gibt es Übungsabläufe, die in die Nähe des verbotenen Kampfschießens kommen. Erwähnt seien Schießformen aus der Deckung, die der Simulation von Häuserkampf nahe kommen.

Mit diesen Ausführungen hoffe ich, Ihnen meine Position zum Paintball-Verbot deutlich gemacht zu haben. Ferner freue ich mich, dass ich Ihre Befürchtungen hinsichtlich eines voreiligen und unüberlegten Verbots von Paintball-Spielen entkräften konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Brunhilde Irber