Frage an Cajus Caesar bezüglich Recht

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Frage von Alfons H. •

Frage an Cajus Caesar von Alfons H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Caesar,

in Ihrer Antwort vom 19.05.2011 http://www.abgeordnetenwatch.de/cajus_julius_caesar-575-43315--f288431.html#q288431 haben Sie Ihre Einschätzung und die weitere Vorgehensweise in der Energiepolitik der Bundesregierung nach der Ablaufzeit des Atom-Moratoriums dargestellt.

EINE BEZAHLBARE ENERGIEVERSORGUNG KANN NICHT DURCH DIE STROMKONZERNE SICHER GESTELLT WERDEN, DA DIESE DEN OPTIMALEN GEWINN FÜR IHRE AKTIONÄRE IM AUGE BEHALTEN MÜSSEN.

Verwerflich finde ich, dass RWE sich hier den Atomausstieg vergolden lässt und stattdessen nach Spiegelbericht den nuklearen Expansionskurs in den Niederlanden fortsetzen möchte, anstatt das hier erwirtschaftete Geld in den von der Regierung geplanten Systemumbau zu Erneuerbaren Energien zu verwenden.

Aus diesem Grund finde ich, dass die Bundesregierung die einseitigen Unterstützungen der Konzerne zu Lasten der Stromkunden und Steuerzahler aufgeben sollte.

Projekte wie DESERTEC, Offshore-WKA, überdimensionierte Stromtrassen aus dem Bereich der Offshore-Anlagen und Braunkohlekraftwerke, CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), Forschung zur weiteren Verwendung von Energieversorgung aus Atomkraft dienen nicht dem Allgemein-Interesse.

DEZENTRALE Energieversorgung mit regionaler Wertschöpfung hat in den vergangenen Jahren bereits hunderttausende Arbeitsplätze geschaffen. Bei der Fernsehdiskussion der Ethikkommission Atomkraft am 28. April haben die seriösen Wissenschaftler aus dem EE-Bereich die Möglichkeit des sofortigen Atom-Ausstiegs ohne Einschränkungen dargestellt.

Als Schrittmacher der laufenden Energiewende legte EUROSOLAR am 16. Mai ein 10-Punkte-Sofortprogramm zur Beschleunigung vor, siehe http://www.eurosolar.de/de/images/stories/pdf/10_Punkte_Sofortprogramm_EUROSOLAR.pdf in dem detailliert auf die zuvor genannten Punkte eingegangen wird.

Werden Sie sich für die Abschaffung der einseitigen Bevorzugung der Energiekonzerne einsetzen?

MfG
Alfons Houben, Landau

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Sehr geehrter Herr Houben,

für Ihre Anfrage sowie das 10-Punkte Sofortprogramm zur Beschleunigung der Energiewende bedanke ich mich ganz herzlich.

Dreieinhalb Monate nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima hat der Deutsche Bundestag klare und schlüssige Folgerungen für die deutsche Energieversorgung beschlossen. Die acht bereits vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedeten Gesetze geben einen konkreten gesetzlichen Rahmen für die Gestaltung der Energiewende und ermöglichen einen massiven Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dem beschlossenen Gesetzesbündel wurde auch die Umsetzung zahlreicher Punkte aus dem von Ihnen vorgestellten 10-Punkte Programm ermöglicht:
Bei der Novelle des Atomgesetzes haben wir den Regierungsentwurf übernommen: Die acht derzeit abgeschalteten Kernkraftwerke bleiben vom Netz, die restlichen neun werden stufenweise bis 2022 abgeschaltet, die noch laufenden neun Atomkraftwerke in Deutschland sollen in den Jahren 2015, 2017, 2019, 2021 und 2022 abgeschaltet werden. Wir unterstützen auch die Protokollerklärung der Bundesregierung, bis zum Jahresende eine gesetzliche Regelung zur Lagerung radioaktiver Abfälle zu unterbreiten. Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) sorgen wir dafür, dass Strom aus regenerativen Energien möglichst rasch in größerem Umfang eingespeist und transportiert werden kann. Dazu kann die Bundesnetzagentur für länder- und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen nunmehr sowohl die Fachplanung als auch die Planfeststellung federführend koordinieren. Das Erste Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften sichert zudem potenzielle Leitungskorridore eines Nord- und Ostsee-Stromleitungsnetzes. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) zielt darauf ab, den Anteil erneuerbar produzierten Stroms bis spätestens 2020 auf mindestens 35 Prozent zu erhöhen. Mit dem Angebot einer Marktprämie bauen wir eine Brücke für die Integration in den regulären Strommarkt. Indem die EEG-Umlage den Betrag von 3,5 Cent pro Kilowattstunde nicht übersteigen soll, erhalten wir die Bezahlbarkeit des EEG. Damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen nicht über Gebühr belastet wird, führen wir eine lineare, breit gefasste Ausgleichsregelung ein. Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften hat im parlamentarischen Verfahren ebenso wie das Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden im Wesentlichen Klarstellungen erhalten. Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden setzt nunmehr mit dem Tag seines Inkrafttretens neue steuerliche Anreize: Sanierungsmaßnahmen, die zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz führen, verringern auf zehn Jahre verteilt die Steuerbemessungsgrundlage. Damit wollen wir eine möglichst umfassende Gebäudemodernisierung fördern. Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) stellt einen Ausgleich für die entfallenden Beiträge der Kernkraftwerksbetreiber zum Klimafonds (EKF) her. Dazu gehen die Erlöse aus dem Emissionshandel ab 2013 vollständig in den EKF. Neu im Förderkatalog sind Elektromobilität und eine Kompensation für stromintensive Unternehmen. Für den Fall, dass das Sondervermögen unvorhergesehene Einnahmeausfälle erleidet bzw. unabweisbare zusätzliche Ausgaben zu leisten hat, kommt ein Liquiditätsdarlehen aus dem Bundeshaushalt in Betracht, das bei zehn Prozent des Gesamtvolumens gedeckelt, zu verzinsen und spätestens im übernächsten Jahr komplett zu tilgen ist.

Dieser Gesetzesbündel ist ein deutliches Bekenntnis zu erneuerbaren Energien sowie zur kommunalen und regionalen Wertschöpfung. Insbesondere in der kürzlich beschlossenen EEG-Novelle sind zahlreiche Maßnahmen enthalten, die mittelgroße und kleinere Betriebe in der Energiebranche sowie kleinere energieintensive Unternehmen fördern.

Dass im Energiebereich auch große Projekte gefördert werden, widerspricht nicht der Tatsache, dass wir uns für eine kommunale und regionale Wertschöpfung stark machen. Beispielsweise wurde dank der Union die Einspeisevergütung für Biogasanlagen im Sinne der kleinen Familienunternehmen korrigiert. Insbesondere in Bezug auf die Förderung der Biogas-Großanlagen wurde eine erhebliche Umgestaltung zum Vorteil der Landwirte vorgenommen: Die Vergütungsstruktur im EEG wurde vereinfacht, zahlreiche Boni fallen weg. Vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung sinken somit die Vergütungen für Großanlagen im Schnitt um 10 bis 15 Prozent. Auch für die Veredlungsregionen wurden Neuregelungen eingeführt.

Persönlich habe ich mich aktiv dafür eingesetzt, dass sowohl die Zeit des Moratoriums als auch die Zeit im Gesetzgebungsverfahren aktiv und effizient für die energetische Neugestaltung genutzt wird. Wichtig ist mir aber auch, dass wir nicht nur den Umbau der vorhandenen Strukturen im Energiebereich erheblich beschleunigen, sondern auch zu einer bezahlbaren, klimaverträglichen und verfügbaren Energieversorgung für Bürger und Wirtschaft kommen.

Auch in Bezug auf den im 10-Punkte Programm enthaltenen Punkt „Ausbau der Elektromobilitätsinfrastruktur“ sind zahlreiche Maßnahmen vorgesehen. Bis zum Jahr 2020 sollen mindestens 1 Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Zur Umsetzung dieses Ziels wurden bereits heute zahlreiche Instrumente geschaffen. Zum einen schafft die von der Bundesregierung initiierte Nationale Plattform für Elektromobilität (NPE) den Rahmen für einen Dialog und bessere Vernetzung zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Industrie, Wissenschaft, Politik, Gewerkschaften und Gesellschaft. Das Regierungsprogramm Elektromobilität gewährt zum anderen steuerliche- und ordnungsrechtliche Anreize, fördert die Wettbewerbsfähigkeit in der Branche und bildet kommunale Voraussetzungen, damit Deutschland zum Leitmarkt und Leitanbieter bei Technologien, technischen Patenten und der Herstellung werden kann.

In diesem Zusammenhang werde ich im September dieses Jahres die Schirmherrschaft für das Energieforum in Lippe übernehmen, wo auch der Bundesminister Dr. Norbert Röttgen mit den Wirtschaftsvertretern über aktuelle Entwicklungen und noch verbleibende Möglichkeiten im Bereich Elektromobilität diskutieren wird.

Mit freundlichen Grüßen
Cajus Caesar MdB