Frage an Cajus Caesar bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Cajus Caesar
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Frage von Michael B. •

Frage an Cajus Caesar von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Wie stehen Sie zu der Reform des Rederechts im Bundestags, das von SPD, CDU und FDP quasi abgeschafft werden soll?

Wenn Abweichler der Parteien mundtot gemacht werden sollen - wozu soll der Steuerzahler dann überhaupt noch für über 600 Abgeordnete bezahlen? Eine Minderheitsmeinung können abweichende Abgeordnete ja dann nur noch vertreten, wenn es einer Handvoll Herrschern in den Fraktionen gefällt. Zudem lebt besonders das deutsche Parlament von den Diskussionen, die "Arbeit" (Abstimmung) wird ja weitestgehend in den Ausschüssen vorbereitet und koordiniert.
Meiner Meinung nach zeugt dieser Gedanke von einer undemokratischen und grundgesetzfeindlichen Geisteshaltung, wie ich sie von der NPD erwarte, aber nicht von selbsternannten Volksparteien.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Berkemeier,

vielen Dank für Ihre Frage und Äußerungen zum Thema Rederecht der Bundestagsabgeordneten.

Für mich steht es fest, dass Abgeordnete, die über eine von der eigenen Fraktion abweichende Meinung verfügen, ihre Standpunkte frei äußern und vertreten dürfen. Schließlich ist die freie Meinungsäußerung ein wichtiger Pfeil unseres demokratischen Systems.

Dabei dürfen wir aber nicht vergessen, dass wir ein funktionsfähiges Parlament brauchen, wenn wir unser Land nach vorne bringen wollen. Denn immer häufiger erstrecken sich die Plenarsitzungen des Bundestages bis in die Nachtstunden. Aufgrund eines breiten Themenspektrums und einer begrenzten zur Verfügung stehenden Zeit, müssen einige Tagesordnungspunkte bereits jetzt ohne mündlicher Aussagen von Abgeordneten im Plenarsaal lediglich schriftlich zum Protokoll aufgenommen werden.

Damit die Arbeitsweise unseres Parlaments demokratisch bleibt, dürfen die Reibungslosigkeit der täglichen Abläufe die Redefreiheit der Abgeordneten keineswegs überschatten. Aus diesem Grund habe ich mich für die Erhaltung der bisherigen Regelung erfolgreich eingesetzt. Mit der Erhaltung der aktuellen Rechtslage bleibt die Redefreiheit der Abgeordneten weiterhin uneingeschränkt.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Cajus Caesar