Frage an Cajus Caesar bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Cajus Caesar
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Frage von Daniel K. •

Frage an Cajus Caesar von Daniel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Caesar,

In der Diskussion gerade über den sogenannten Bundestrojaner wurde seitens der Politik immer wieder gesagt, dass das heimliche Betreten einer Wohnung angeblich nicht gegen die garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung verstossen soll.

Zitat:
Unionspolitiker sind dagegen der Ansicht, das "heimliches Betreten" genannte Vorgehen zur Installation des Bundestrojaners vor Ort sei keine Wohnungsdurchsuchung und daher grundgesetzkonform.

Wenn ich also die Wohnung eines Unionspolitikers (bzw. eines Bürgers) heimlich betrete ist das auch kein Einbruch - verstehe ich diese Aussage so richtig?

Dann kann sich jeder Einbrecher auf diese Aussage berufen. Oder wird demnächst zwischen heimlichen betreten und vorsätzlichem Betreten unterschieden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klöpper,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der von Ihnen angesprochene "Bundestrojaner" ist ein Instrument der sogenannten Online-Durchsuchung - einer gezielten Maßnahme gegen einzelne hochprofessionel-le Kriminelle.

Das Internet hat sich zu einer modernen Tatvorbereitungswaffe für Terroristen und andere schwere Straftäter entwickelt. Dort findet man Bombenbauanleitungen, Propaganda für den heiligen Krieg bis hin zu gezielten Aufforderungen oder Verabredungen zu terroristischen Anschlägen. Gerade die jüngsten Erkenntnisse der Nach-richtendienste über die aktuelle Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus haben gezeigt, dass wir die Lösung dieses Problems nicht mehr länger auf-schieben dürfen.

Ein unverzichtbares Instrument ist der verdeckte Zugriff auf Computer von Terroristen, mit der Beschlagnahme des Computers einschließlich Festplatte ist es im Zeitalter der Hochtechnologie nicht mehr getan. Hochprofessionelle Täter verschlüsseln ihre Daten auf den Festplatten, so dass sie im Fall einer Beschlagnahme nichts wert sind, mit Hilfe von Online-Durchsuchungen können die Daten vor der Verschlüsselung ausgelesen werden. Neunundneunzig Prozent aller Menschen in Deutschland werden davon nie betroffen sein, zumal eine verfassungskonforme Online Durchsuchung nur auf richterlicher Anordnung erfolgen kann. Die Privatsphäre des Einzelnen bleibt selbstverständlich gewahrt.

Bei der Online-Durchsuchung handelt es sich um eine Überwachung "von außen". Eine Installation innerhalb der Wohnung ist nicht erforderlich und der Grundsatz der Unverletzlichkeit der Wohnung wird gewahrt.

Mit freundlichen Grüßen

Cajus J. Caesar, MdB