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Antwort von Caren Marks
SPD
• 25.11.2009

(...) Damit gilt für Herrn Schäuble, wie für jeden anderen Bürger auch, die Unschuldsvermutung, zumindest hinsichtlich der Strafwürdigkeit seines Verhaltens während der Parteispendenaffäre. Anders sieht es mit der moralischen Integrität aus, die sicher durch sein Verhalten beschädigt wurde. (...)

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