Frage an Carl-Ludwig Thiele bezüglich Familie

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Carl-Ludwig Thiele
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Frage von Horst L. •

Frage an Carl-Ludwig Thiele von Horst L. bezüglich Familie

hier: Elternunterhalt in Deutschland

Trotz mehrerer Peititionen an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, darunter meine vom 18.02.2006, behauptet das BMJ, die Bundesregierung noch immer, dass "kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf gegeben" sei.

Schauen Sie bitte mal unter
http://www.Elternunterhalt.de.vu , http://www.forum-elternunterhalt.de , was man an autentischem Material dazu erfahren kann.

Ist die Praxis des Elternunterhaltes ( Kinderlose werden doch auch "gratis" gepflegt) aus Ihrer Sicht wirklich anständig und korrekt !! ?????

Horst Lucht
SCHUFU - Mitglied

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lucht,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage bei Abgeordnetenwatch zum Thema Elternunterhalt.

Die FDP-Bundestagsfraktion will das Unterhaltsrecht insgesamt vereinfachen und für den Bürger wieder verständlich machen. Wichtigstes Ziel dabei ist das Wohl des Kindes. Im Bereich des Steuerrechts müssen Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen als Ausgaben abzugsfähig sein, um eine Doppelbelastung zu verhindern. Dies hat die FDP-Bundestagsfraktion auch in ihren „Gesetzentwurf zur Reform der direkten Steuern“ (BT-Drs. 16/679) und ihren Antrag „Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen“ (BT-Drs. 16/891) aufgenommen. In diesem Zusammenhang setzt sich die FDP-Bundestagsfraktion auch für die finanzielle Entlastung der so genannten „Sandwichgeneration“ ein, die ihre Kinder unterstützen und für ihr eigenes Alter vorsorgen müssen und daneben oftmals noch für den Unterhalt ihrer Eltern zu sorgen haben.

Die Bedeutung auch des Elternunterhalts besteht darin, dass er grundsätzlich vor jeder anderen staatlichen Hilfe zu gewähren ist. Danach kommt staatliche Hilfe erst in Betracht, wenn eigene finanzielle Mittel und die der Familie nicht ausreichen, den Unterhalt zu gewährleisten (Subsidiaritätsprinzip). Diese Erwägungen gelten letztendlich auch für die in Ihrer Petition angesprochenen kinderlosen Pflegebedürftigen.

Soweit Kinder zum Elternunterhalt herangezogen werden, ist deren Leistungsfähigkeit entscheidend. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes beträgt der verbleibende Selbstbehalt ca. 1.400 €. Ein Einkommen, welches diesen Selbstbehalt übersteigt, ist nur zur Hälfte für den Elternunterhalt anzusetzen.

In der Hoffnung, Ihnen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
Carl-Ludwig Thiele