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Bündnis 90/Die Grünen
• 12.02.2024

Welche Lebensmittel im Einzelnen dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, ergibt sich aus Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes. Da z.B. Hafer- und Sojamilch nicht in der Anlage 2 des Umsatzsteuergesetzes enthalten sind, unterfallen sie der Regelbesteuerung.

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Bündnis 90/Die Grünen
• 12.02.2024

Das bestehende Aroma-Verbot wurde seitens der Bundesregierung am 22. Juni 2023 ausgeweitet. Diese Verschärfung findet bedauerlicherweise keine Anwendung auf E-Zigaretten, allerdings hat sich der Drogenbeauftragte der Bundesregierung bereits dafür ausgesprochen, das Verbot auch auf E-Zigaretten auszudehnen.

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