Antwort 17.08.2020 von Charlotte Schneidewind-Hartnagel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
(...) Die Bundesregierung hat ausdrücklich klargestellt, dass er nicht auf Sozialleistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) angerechnet wird. (...)
(...) Die Bundesregierung hat ausdrücklich klargestellt, dass er nicht auf Sozialleistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) angerechnet wird. (...)