Frage an Christa Günther von Günter H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Christa Günther,
nachstehend meine zwei Fragen:
a- Treten Sie für den Rechtsanspruch behinderter Menschen auf individuell bedarfsdeckende Hilfe ein und wie?
b- Wollen Sie und sind Sie damit auch bereit zu verhindern, daß soziale Leistungen von der Finanzkraft der Kommunen ab hängig gemacht und Leistungsberechtigte auf diese Weise zu Almosenempfängern degradiert werden? Was tun Sie dafür?
Sehr geehrter Herr Hillmayr,
vielen Dank für Ihre Frage und das damit entgegengebrachte Vertrauen. Zu Ihrer ersten Frage möchte ich Ihnen sagen, dass ich selbstverständlich für den Rechtsanspruch auf individuell bedarfsdeckende Hilfe eintrete. Ein Beispiel sind die Behinderten, welche auf das KFZ angewiesen sind. Hier nützt es nichts, wenn man KFZ-Kosten steuerlich geltend machen kann, wenn Steuervergünstigungen von den Betroffenen meist garnicht ausgenutzt werden können. Ebenso verhält es sich mit den Behindertenfreibeträgen oder Hilfsmittel z.B., welche man nur steuerlich geltend machen kann. Es muß einen Barbetrag, der allen Behinderten zugute kommt, geben.
Zu Ihrer 2. Frage kann ich nur sagen, dass es vollkommen abwägig ist, daß soziale Leistungen von der Finanzkraft der Kommunen abhängig gemacht werden, denn diese ist ja in den verschiedenen Kommunen vollkommen unterschiedlich. Und soziale Leistungen müssen im ganzen Land gleichermaßen erbracht werden.
Mein erster Schritt endlich wieder das Soziale, endlich wieder den Menschen in den Vordergrund zu stellen, war mein Eintritt in die WASG Bayern, der 2. als Direktkandidatin für die Linkspartei anzutreten. Und der 3. Schritt wird sein alles daran zu setzen die Ziele der Linkspartei, welche soziale Ziele sind, voranzubringen.
Vielleicht darf ich Ihnen noch sagen, daß ich selbst eine geistig behinderte Tochter habe.
Mit freundl. Grüßen und daß Sie eine gute Wahl am 18.Sept. treffen
Christa Günther