Frage an Christel Riemann-Hanewinckel bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Christel Riemann-Hanewinckel
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Frage von Bert L. •

Frage an Christel Riemann-Hanewinckel von Bert L. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Guten Tag, Frau Riemann-Hanewinckel,

ich freue mich, daß Sie gegen den Einsatz bundesdeutscher Militärflieger in Afghanistan gestimmt haben. Schon seit Januar läuft die Belieferung von 29 russischen Luftabwehrraketensystemen vom Typ Tor-M-1 im Wert von 700 Millionen Dollar an den Iran. Abgesehen davon, daß kein Land und kein Waffenbund dieser Erde imstande ist, sich in Afghanistan zu halten, ist es bei der bekannten Kameradie von Taliban und Mullahs nur eine Frage der innerislamischen Logistik und der allernächsten Zeit, wann der erste Tornado vom afghanischen Himmel fällt. Es ist ein sinnloser Krieg. Meinen Sie daher nicht, Frau Abgeordnete, daß es zweckmäßig wäre, den Vorschlag von Rainer Fogel, siehe oben, aufzugreifen und auf dem Militärgebiet ein System der subjektiven Verantwortung unserer Volksvertreter einzuführen?
Würden die Abgeordneten, die für Afghanistan-Einsätze stimmen, persönlich in die Pflicht genommen, hätten sie also mit ihrem Vermögen und ihren Diäten für spätere Rentenzahlungen an deutsche Kriegsopfer und deren Angehörige einzutreten, sähe vieles anders aus. Und meinen Sie nicht, Frau Abgeordnete, daß das unserm Vaterland, das große Erfahrungen im Verlieren von Kriegen besitzt, mal ganz gut tun würde?

Bert Lindenbaum

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lindenbaum,

die von Ihnen gestellte Frage, ob es sinnvoll wäre „ein System der subjektiven Verantwortung unserer Volksvertreter einzuführen“, wurde in meiner Antwort an Herrn Fogel bereits hinreichend beantwortet: „Die Mitglieder von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung sind wie jeder andere Mensch für ihr Handeln verantwortlich und müssen für verursachte Schäden einstehen. Dazu zählt auch, dass sämtliche Gesetze, sei es das Strafgesetzbuch oder jedes andere Gesetz, das Schadensersatz vorsieht, uneingeschränkt gelten. Die strafrechtliche Verfolgung von Abgeordneten bedarf jedoch einer formellen Zustimmung des Bundestages (Art 46. Abs. 2 – 4 GG). Die Indemnität hingegen schützt die Abgeordneten vor gerichtlicher oder dienstlicher Verfolgung aufgrund von Abstimmungen bzw. Äußerung im Bundestag (Art. 46 Abs. 1 GG). Den Bedarf nach einem neuen Gesetz erkenne ich daher nicht.“ Dies gilt für alle Bereiche, auch für Entscheidungen über militärische Einsätze der Bundeswehr.

Mit freundlichen Grüßen
Christel Riemann-Hanewinckel