Frage an Christian Carstensen bezüglich Frauen

Portrait von Christian Carstensen
Christian Carstensen
SPD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Christian Carstensen zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Francis Chow Grace N. •

Frage an Christian Carstensen von Francis Chow Grace N. bezüglich Frauen

Sehr geehrter Herr Carstensen,
ich bin Auszubildende und bereite gerade eine Präsentation zum Thema Mutterschutz vor. Dazu habe ich ein drei Fragen an Sie, in der Hoffnung, dass Sie sie mir beantworten können, zumal Sie stellvertredendes Mitglied im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend sind.

1. Im September/Oktober 2008 gab es eine Diskussion darüber, ob die Mutterschutzfrist von 14 auf 18 Wochen verlängert werden soll. Aus den Pressemitteilungen, die ich bisher gefunden habe, geht hervor, dass "Berlin" Nein dazu gesagt hat, einzig und allein mit der Begründung, es kostet zu viel Geld. War das wirklich der einzige Grund??? Wenn nicht, welche anderen Gründe gab es für diese Antwort?

2. Welche Unterschiede gibt es beim Mutterschutz zwischen Azubis und "normalen" AN, bzw dürfen Azubis wie "normale" AN während der Elternzeit nebenbei Jobben? Wie ist da die Stundenregelung? Denn meines Wissens nach dürfen "normale" AN während der Elternzeit bis zu 30 Std/Woche nebenbei Geld verdienen.

3. Erhalten auch Auszubildende mindestens 67% des Nettoeinkommens, so wie es bei "normalen" AN ist?

Ich bedanke mich im Voraus schonmal für Ihre Bemühungen und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Francis C. Grace Nordt

Portrait von Christian Carstensen
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Nordt,

vielen Dank für Ihre Fragen nach Mutterschutz und Elternzeit bei Auszubildenden.

Die Bundesregierung hat in der Tat bisher keine entscheidende Initiative für die Verlängerung des Mutterschutzes auf 18 Wochen angestoßen – sehr zum Bedauern der SPD. Die SPD-Bundestagsabgeordneten begrüßen daher die Initiative der Europäischen Kommission zur europaweiten Ausweitung des Mutterschutzes. Viele Mitgliedstaaten der EU erfüllen die jetzt geplanten Mindeststandards bereits heute. In Deutschland hingegen beträgt der Mutterschutz bisher 14 Wochen.

Ein längerer Mutterschutz würde für die Frauen in Deutschland einen noch besseren Gesundheitsschutz, eine Ausweitung des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld und einen längeren Schutz durch das Mutterschutzgesetz bedeuten. Auch wäre diese Maßnahme eine gezielte Unterstützung von Alleinerziehenden. Viele Frauen haben in den Wochen vor und nach der Geburt des Kindes enorme Belastungen zu bewältigen. Sie müssen die gesundheitlichen Folgen der Schwangerschaft und der Geburt, den neuen Lebensrhythmus mit dem Säugling und den erforderlichen Pflegeaufwand meistern. Besonders für Alleinerziehende wäre eine Verlängerung der Schutzfrist um vier auf achtzehn Wochen eine sinnvolle und wirklich hilfreiche Unterstützung.

Die Kosten des Mutterschutzes können für Unternehmen seit 2006 kein Einstellungshemmnis für Frauen mehr darstellen. Denn seit dem sind alle Unternehmen verpflichtet, in einen Umlagetopf einzuzahlen, aus dem den Betrieben die Kosten für das Mutterschaftsgeld erstattet werden. Die Arbeitgeber werden mit einer Verlängerung des Mutterschutzes um vier Wochen und der Einführung von zusätzlichen Partnermonaten nicht vor größere oder gar unlösbare Probleme gestellt. Und sie profitieren von Eltern, die gesund und motiviert an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

Beim Mutterschutz gibt es keine Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Auszubildenden, für beide gilt das Mutterschutzgesetz. Hier können Sie einen Leitfaden des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit allen Regelungen einsehen:
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3156.html

Auch bei der Elternzeit und Elterngeld gelten für Auszubildende und sonstige Arbeitnehmer die gleichen Regelungen. Auch für Auszubildende gilt die 67%-Regelung. Liegt das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen unter 1.000 Euro, so erhöht sich die für die Berechnung maßgebliche Rate von 67 % um 0,1% für jede zwei Euro, die das Netto-Einkommen unter 1.000 Euro liegt auf bis zu 100%.

Nähere Informationen zum Mutterschutz und Elternzeit bei Auszubildenden bietet die Landesärztekammer Hessen:
http://www.laekh.de/front_content.php?idart=1582

Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen weitergeholfen zu haben, und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Präsentation!

Mit freundlichen Grüßen

Christian Carstensen