Frage von Simone H. • 16.09.2018 Sehr geehrter Herr Flisek, Alleinerziehende sollen ab dem 3. Lebensjahr ihrer Kinder voll arbeiten. Sie haben, wenn sie geschieden sind, dann auch keinen Unterhaltsanspruch mehr, damit die neue Familie nicht finanziell belastet wird. Antwort ausstehend von Christian Flisek SPD Bayern Wahl 2018Arbeit und Beschäftigung Teilen