Werden Sie freiwillig und unverzüglich die gleichen prozentualen Beträge einzahlen und nachzahlen, wenn es eine Kontonummer der Bundesregierung als Ausgleich für nichtgeleistete Rentenzahlungen gibt?
Sehr geehrter Herr G.,
Ihre Frage -so weit ich sie verstehe- suggeriert, dass es eine Art Versäumnis oder Versehen gibt, aufgrunddessen ich als Abgeordneter keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leiste. Das ist nicht der Fall. Vielmehr ist es so, dass die Gesetzliche Rentenversicherung aufgrund ihrer Konstruktion und historischen Entstehung nur für Arbeitnehmer*innen verpflichtend ist.
Daher kann ich mit Blick auf die Vergangenheit und Gegenwart nur sagen: Dafür fehlt die Grundlage und m.W.n. auch die Möglichkeit adäquate Beiträge zu entrichten, nicht nur eine "Kontonummer".
Mit Blick auf die Zukunft kann ich Ihnen aber die klare Aussage geben, dass meine Partei, die SPD, und auch ich persönlich uns für eine Bürgerversicherungslogik auch bei der Rente einsetzen. Das heißt: Eine Versicherung der Altersvorsorge für alle, also auch für Selbstständige, Beamte und selbstredend auch für Politiker*innen.
Dafür setze ich mich politisch ein und halte die dadurch erfolgende Verbreiterung der Veranlagungsgrundlage für einen entscheidenen Faktor, um das umlagefinanzierte System der Rentenversicherung für die Zukunft fit zu machen. Allerdings müssten wahrscheinlich weitere Anpassungen so einer grundlegenden Veränderung folgen, z.B. Einführen degressiver Elemente bei den Leistungen der RV.
Für weitere Fragen zu dem Thema stehe ich Ihnen selbstredend zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Winter, MdL
