Frage an Christoph Bergner bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Christoph Bergner
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Frage an Christoph Bergner von Philip T. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Bergner,
seit der vollständigen Bekanntwerdung der "Committee Study of the Central Intelligence Agency´s Detention and Interrogation Program"(1) am 13.12.2014 in der umfangreiche Folterungen durch Angestellte und Offizielle der damaligen US Regierung bekannt wurden, wurde zu diesem Papier von einigen Mitgliedern der Bundesregierung Stellung bezogen (2). Trotz der Verurteilung dieser Praktiken wurden jedoch noch keine Haftbefehle gegen beteiligte Personen erlassen, wozu Deutschland laut Artikel 6 der "Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment" (3) (Ratifiziert von der Bundesrepublik Deutschland 1990) verpflichtet ist.
Meine Frage ist ob die CDU/CSU Fraktion im Bundestag bereit ist schnell diese notwendigen Schritte einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen,
Philip Thelen

(1) http://www.intelligence.senate.gov/study2014/sscistudy1.pdf
(2) http://www.tagesschau.de/ausland/cia-folter-reaktionen-105.html
(3) http://www.ohchr.org/EN/ProfessionalInterest/Pages/CAT.aspx

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thelen,

unabhängig davon, dass Foltermethoden wohl kaum ein brauchbares Mittel sind, um geheimdienstlich relevante Erkenntnisse zu erhalten, lehnt meine Fraktion Folter in all ihren Ausprägungen ab. Aus gutem Grund lässt die deutsche Gesetzgebung Foltermethoden grundsätzlich nicht zu.

Die Bundesregierung, aber auch die Generalbundesanwaltschaft, dringen in ihren Gesprächen mit der US-Regierung zunächst auf Herausgabe des vollständigen Berichts zu den Verhörmethoden des US-Geheimdienstes. Bei der Veröffentlichung im Dezember vergangenen Jahres, die bereits befremdliche Details offenbarte, handelte es sich um eine geschwärzte und gekürzte Fassung. Bisher waren diese Bemühungen unserer Bundesregierung nicht erfolgreich, sie werden aber fortgesetzt. Inwieweit sich bei genauer Einsicht Fälle zeigen, die in der Zuständigkeit deutscher Strafverfolgungsbehörden liegen, kann gegenwärtig nicht gesagt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Christoph Bergner