Frage an Christoph Meyer bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

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Christoph Meyer
FDP
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Frage von Rudolf S. •

Frage an Christoph Meyer von Rudolf S. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrter Herr Meyer,

die FDP und auch Sie werben für eine offenhaltung des Flughafen Tegel. Daher würden micht die Antworten auf folgende Fragen interessieren.
1. Auf wie hoch schätzen Sie die Kosten für Lärmschutz im Bereich TXL, wenn die Frist des sogenannte "Lex Tegel"-Gesetzes Ende 2019 ausläuft?
2. Auf wie viel schätzen Sie die möglichen Entschädungssumme aller in der Region Betroffenen, die auf Grundlage der momentan festgesetzen Schließung Grunderwerb oder sonstige Investitionen getätigt haben?
3. Wie sieht Ihr Plan aus, sollte der Flughafen Tegel offen bleiben und ein Gericht höchstinstanzlich enscheiden, dass der BER hierdurch nicht eröffnen darf?

Mit freundlichen Grüßen,
R. S.

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Frage 1 verweise ich auf einen sehr interessanten Artikel aus dem Tagesspiegel vom Mai 2017:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/flughafen-laerm-in-berlin-wie-teuer-waere-mehr-schallschutz-fuer-tegel/19784370.html

Man kann davon ausgehen, dass die seinerzeit aufwendig errechneten Kostenschätzungen nach 12 Jahren so nicht mehr zutreffend sind. Dennoch bilden sie eine gute Indikation. Es wäre also mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Betrag zu rechnen. Gleichzeitig macht diese Zahl recht deutlich, mit welch geringem Aufwand der SPD-geführte Senat bereits in den letzten Jahren die Anwohner hätte entlasten können.

Zu Frage 2: Null.
Es gibt keine Rechtsgrundlage für irgendwelche Entschädigungssummen. Oder ist Ihnen eine solche bekannt?

Zu Frage 3: Es gibt keinen Plan, weil dieses Szenario schlicht nicht möglich ist.
Die Planfeststellung des BER ist abschließend vom Bundesverwaltungsgericht geprüft und bestätigt worden. Es gibt auch hier schlicht keine Rechtsgrundlage, auf welcher dies angegriffen werden könnte. Vereinfacht: Eine der "Prognoseentscheidungen", auf welchen seinerzeit die Begründung für die Notwendigkeit eines Großflughafen in Schönefeld fußte war die Annahme, dass in der Region Berlin-Brandenburg bis 2030 ca. 30 Millionen Fluggäste zu erwarten seien. Der Bedarf für einen einzigen Großflughafen mit einer entsprechenden Kapazität wurde in den Planungsunterlagen u.a. damit begründet, dass die anderen Flughäfen in Berlin (Tempelhof und Tegel) schließen würden und damit deren Kapazitäten wegfallen würden. Sie wissen, dass wir nun bereits im Jahr 2017 35-36 Millionen Fluggäste erwarten. Die seinerzeitige Prognose war schlicht falsch; zu niedrig, genauso wie die jetzigen Prognosen des Senats für die Entwicklung in den nächsten Jahrzehnten zu niedrig sind. Dies führt aber alles nicht zu einem Wegfall der Planfeststellung von BER. Im Gegenteil, bei den jetzigen Fluggastzahlen hätte seinerzeit sogar eine Planungsabwägung unter Zurechnung der TXL-Kapazitäten das gleiche Ergebnis gehabt. Dazu kommt auch hier, dass es schon an einer Klagebefugnis fehlen würde.

Zusammenfassend: Mir ist in der gesamten Debatte keine Begutachtung bekannt, welche die immer wieder genannten "rechtlichen Risiken" substantiiert. Es handelt sich vielmehr um ein "Totschlagsargument" von Seiten SPD/LINKEN und GRÜNEN, welches nur Verunsicherung schüren soll. Dies ist unredlich.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Meyer

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