Frage an Christoph Ploß bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

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Christoph Ploß
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Frage von Holger W. •

Frage an Christoph Ploß von Holger W. bezüglich Migration und Aufenthaltsrecht

Thema: Binationale Partnerschaften mit Bezug zu Drittländern.

Wie stehen Sie zum Nachweis von Sprachkenntnissen beim Ehegattennachzug?
Wie stehen Sie zur (vom Bundestag selbst so bezeichneten) Inländerdiskriminierung beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern?
Mit Inländerdiskriminierung ist gemeint, dass Ehepartner von deutschen Staatsbürgern gegenüber Ehepartnern von Unionsbürgern (Staatsbürger anderer EU-Länder die in Deutschland leben) benachteiligt werden.
Die Benachteiligung äußert sich dadurch, dass Ehepartner von Unionsbürgern keinen Sprachnachweis deutscher Sprachkenntnisse benötigen. Wohingegen Ehepartner von deutschen Staatsbürgern die Einreise bzw. Visaerteilung, ohne einen solchen Sprachnachweis, verweigert wird.
Beabsichtigen Sie diese offensichtlichen Missstände zu beseitigen?
Wenn nein, warum halten Sie diese Form der (mittelbaren) Diskriminierung (der eigenen Staatsbürger) für sachlich gerechtfertigt?
Warum hat sich Ihre Partei beim letzten Gesetzgebungsverfahren zum FreizügG/EU (Inkrafttreten der letzten Änderung: 24. November 2020) nicht dafür eingesetzt, deutsche Staatsbürger mit Unionsbürgern gleichzustellen, um die vorgenannte Inländerdiskriminierung zu beenden?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Wiechmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht. CDU und CSU haben nicht vor, den Sprachnachweis beim Ehegattennachzug abzuschaffen. Voraussetzung für eine gelingende Integration ist ein Bekenntnis zu Deutschlands grundlegenden Werten und Normen, seiner Verfassung, seinen Gesetzen, seinen Institutionen, seiner Geschichte, Sprache und Kultur. Wir haben die Erwartung, dass die zu uns kommenden Menschen unsere Werte teilen, sich an unsere Gesetze halten und unsere Sprache sprechen. Sprache hat eine überragende Bedeutung - für die gleichberechtigte Teilhabe, aber auch für die Identifikation mit unserem Land und unserer Kultur. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesverwaltungsgericht halten die aktuellen Regelungen für gerechtfertigt und sehen eine Vereinbarkeit mit den Vorgaben des EU-Recht.

Wir wollen den Spracherwerb beschleunigen und setzen dabei vermehrt auf digitale, flexible und zielgruppenspezifische Angebote, um den Familiennachzug einfacher zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Ploß

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