Portrait von Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer)
Antwort von Claudia Jung (bürgerlicher Name Ute Singer)
FREIE WÄHLER
• 13.03.2013

(...) Um die besten Ideen zum Wohle aller Bürger Bayerns durchzusetzen, ziehen die FREIEN WÄHLER die parteiübergreifende Zusammenarbeit einer ideologischen Parteipolitik vor. Schließlich bedeutet gute Politik auch, Entscheidungen unabhängig von Lobbygruppen im Interesse aller treffen zu können und den Menschen und dessen Wohl in den Mittelpunkt zu stellen. (...)

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FREIE WÄHLER
• 18.02.2013

(...) Einer Meinung bin ich mit Ihnen, was die Berichterstattung in Print, Radio oder Fernsehen betrifft. Natürlich wäre es im Sinne der freien Meinungsbildung grundlegend, dass neben den großen Parteien auch die kleinen und die weniger bekannten in den öffentlichen Medien zu Wort kommen. (...)

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FREIE WÄHLER
• 18.02.2013

(...) mit meiner Antwort habe ich zum Ausdruck gebracht, dass ich “Zeitarbeit“ als Beschäftigungsform grundsätzlich nicht in Frage stelle. Der Missstand, der durch schwarze Schafe auf der Arbeitnehmerseite wie auf der Arbeitgeberseite immer wieder auftaucht muss nachhaltig bekämpft werden. (...)

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FREIE WÄHLER
• 16.02.2013

(...) Ergänzend zu den Ausführungen zu der Frage von Frau Stern, macht auch die Dreimonatsgrenze für mich Sinn. Hier darf es keine Interpretationsspielräume geben, die zum Missbrauch einladen. (...)

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FREIE WÄHLER
• 16.02.2013

(...) Auf die Frage von Herrn Rudolf Mayr bezogen, ging es darum, dass öffentliche Güter keine Rivalität im Konsum sein dürfen, sie könnten zur gleichen Zeit von verschiedenen Individuen konsumiert werden. Und damit fällt die Bürgschaft für Wohneigentum oder sonstige reine privaten Investitionen daher raus. (...)

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FREIE WÄHLER
• 16.02.2013

(...) Außerhalb der Tarifautonomie bleibt vor allem jetzt die Politik gefordert, jede Form prekärer Beschäftigung durch Gesetze zu verhindern. Auf den Punkt gebracht: Verleihfirmen darf es nicht erlaubt bleiben, Beschäftigte nur für die Dauer eines Einsatzes anzuheuern, um sie danach wieder zu feuern. Der Gesetzgeber muss ganz klare Grenzen ziehen, wann ein vorübergehender Einsatz endet. (...)

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