Frage an Clemens Binninger bezüglich Gesundheit

Portrait von Clemens Binninger
Clemens Binninger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Clemens Binninger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Walter K. •

Frage an Clemens Binninger von Walter K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich habe eine Frage zur Patientenverfügung. Ich denke, es ist sehr wichtig, dass wir endlich eine Regelung haben. Denn jeder muss die Möglichkeit haben, sicher festzulegen, was mit ihm passiert, wenn er schwer krank ist oder im Koma liegt. Lange wurde über ein Gesetz diskutiert. Wenn ich richtig informiert bin, hat der Bundestag ein Gesetz (MdB Stünker) beschlossen. Es wäre für mich wichtig zu wissen, wie Sie dazu stehen?

Mit freundlichen Grüßen
Walter Keesen

Portrait von Clemens Binninger
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Keesen,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Patientenverfügung. Der Deutsche Bundestag hat in der Tat am 18. Juni eine gesetzliche Regelung für die Patientenverfügung beschlossen.

Ich stimme Ihnen zu, dass es wichtig ist, eine gesetzliche Regelung für die Patientenverfügung zu haben, denn es handelt sich um ein sehr sensibles Feld. Jede ärztliche Behandlung hängt - wenn der Patient einwilligungsfähig ist - von seiner Einwilligung ab. Aber auch wenn ein Patient seine Einwilligungsfähigkeit verloren hat, gelten seine im Voraus in schriftlicher oder mündlicher Form in einer Patientenverfügung geäußerten Wünsche und Entscheidungen über medizinische Maßnahmen fort und sind zu beachten und umzusetzen.

Der Deutsche Bundestag hat deshalb sehr intensiv über drei Gesetzentwürfe beraten, die jeweils unterschiedliche Rahmenbedingungen vorgesehen hatten. Die einzelnen Entwürfe fanden Befürworter über die Parteigrenzen hinweg. Eine Mehrheit fand sich im Bundestag letztlich für einen Entwurf, der federführend von Joachim Stünker (SPD) erarbeitet wurde. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Willen des Betroffenen unbedingt zu beachten, unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Festlegungen in einer Patientenverfügung, die auf eine verbotene Tötung auf Verlangen gerichtet sind, bleiben unwirksam. Besonders schwerwiegende Entscheidungen eines Betreuers oder Bevollmächtigten über die Zustimmung oder Ablehnung ärztlicher Maßnahmen muss das Vormundschaftsgericht genehmigen. Zudem stellt der Entwurf klar, dass niemand dazu verpflichtet werden kann, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Ich persönlich hatte mit weiteren Kollegen das sog. Patientenverfügungsverbindlichkeitsgesetz von Wolfgang Zöller (CSU) in den Bundestag eingebracht und unterstützt. Auch wenn "unser" Gesetzentwurf keine Mehrheit gefunden hat, begrüße ich, dass endlich eine Regelung für Patientenverfügungen beschlossen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger