Frage an Clemens Binninger bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Clemens Binninger
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Frage von Gerd S. •

Frage an Clemens Binninger von Gerd S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Ich beziehe mich auf die Meldung von Spiegel online von heute:
...Es war eine Beschneidung der Bürgerrechte im Expresstempo: In nur 57 Sekunden brachte der Bundestag Ende Juni das Meldegesetz auf den Weg. Die umstrittene Regelung wurde außerdem in letzter Minute drastisch verschärft. Nun distanziert sich die Bundesregierung von dem neuen Gesetz. Meldegesetz: Bundestag stimmte im Express-Tempo ab - SPIEGEL ONLINE ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,843337,00.html ) ...

Ich frage Sie:
1) Waren Sie bei der Abstimmung anwesend?
2) Wenn nicht, welche wichtigen Termine haben Sie statt dessen wahrgenommen?
3) Wie beurteilen Sie persönlich die Wirkung solchen Handelns auf die Bürger unseres Landes?
4) Wenn solches passiert, wie kann ich dann auf verantwortungsvolles handeln der Regierung,der Abgeordneten und des dahinter stehenden Apparates vetrauen?
5) Sind Sie auch der Meinung, dass mit solchem Handeln das Ansehen des Parlaments beschädigt wurde?

Ih bitte um zeitnahe Beantwortung!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schenk,

als das Bundesmeldegesetz am 28. Juni abends im Plenum verabschiedet wurde, war ich noch im NSU-Untersuchungsausschuss gebunden, wo ich als Obmann die Arbeit unserer Fraktion leite. Der Untersuchungsausschuss tagt in Sitzungswochen immer donnerstags parallel zum Plenum von 9.00 bis 21.00 Uhr, manchmal auch länger.

Ich rate jenseits der aufgeregten medialen Debatte zu einem rationalen Umgang mit dem Bundesmeldegesetz. Das Bundesmeldegesetz nimmt in vielen Bereichen die bisherigen Regelungen der Länder auf. Insofern ist das, was das Bundesmeldegesetz festschreibt, auch heute schon geltendes Recht und nichts Neues. Gerade bei der viel kritisierten Weitergabe von Meldedaten orientiert sich das neue Bundesmeldegesetz am Bundesdatenschutzgesetz und einschlägigen Gerichtsentscheidungen und sieht sogar bessere Datenschutzstandards vor als sie bisher im Landesrecht vorhanden waren.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger