Frage an Clemens Binninger bezüglich Soziale Sicherung

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Clemens Binninger
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Frage von Roland M. •

Frage an Clemens Binninger von Roland M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Binninger

Ich wende mich an Sie heute, weil der Bundestag Anfang November beschlossen hat Lebensversicherer davon zu befreien, Bewertungsreserven im bisherigen (schon sehr geringen) Rahmen, an die Versicherten auszuzahlen. Ich habe vor über 25 Jahren schon angefangen mit dem Abschluss von Lebens- bzw. Rentenversicherung für das Alter vorzuplanen. Dies wurde und wird ja auch ständig von der verantwortlichen Politik so gefordert. Durch diese Neuregelung wurde die Bewertungsreserve einer im Juli 2013 auslaufenden Rentenversicherung um 93%, im Vergleich zum Stand vom November 2012, gekürzt. Die zu erwartende Ablaufleistung verringert sich, ebenso im Vergleich zu November 2012, dadurch um 16%.

Haben Sie bei Zustimmung zu diesem Gesetz von diesen Konsequenzen gewusst?
Finden Sie es in Ordnung, dass Lebensversicherer auf Kosten der Versicherten, so übermässig entlastet werden?

Auch unter Berücksichtigung dessen, dass es laut Gutachten eigentlich gar keine Veranlassung gibt die Versicherer derart zu begünstigen.

Falls Sie diese beiden Fragen mit Nein beantworten würden, welche Schritte werden Sie unternehmen, um diese Ungerechtigkeiten wieder rückgängig zu machen?

In Erwartung ihrer geschätzten Antwort

verbleibe ich

Mit freundlichen Grüssen

Roland Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich habe eine Vielzahl an Nachrichten von Bürgerinnen und Bürgern zum Thema Renditeverlust bei Lebensversicherungen erhalten. Ich habe sowohl das Bundesfinanzministerium als auch meine fachlich zuständigen Kollegen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages um eine Bewertung zum Thema Renditeverlust bei Lebensversicherungen gebeten.

Im Augenblick wird über eine Korrektur der von Ihnen kritisierten Regelung geprochen. Demnach soll die Kürzung der Auszahlung aus Bewertungsreserven gedeckelt werden und zwar in Höhe von durchschnittlich fünf Prozent der auszuzahlenden Versicherungsleistungen. Die Deckelung soll für Versicherungsverträge gelten, die in den nächsten zehn Jahren zur Auszahlung kommen. Über die Details ist noch nicht entschieden. Daher bleibt die Rechtslage im Moment unverändert. Die ursprünglich für den 21.12.2012 vorgesehene Änderung tritt nicht in Kraft.

Es steht für mich außer Frage, dass man nach vielen Jahren, die man in seine Lebensversicherung einbezahlt hat, ein angemessene Auszahlung bekommen soll. Sie werden mir sicher zustimmen, dass dies für alle gelten soll, die in ihre Lebensversicherung einbezahlt haben – egal ob die Versicherung heute, in 10 oder 15 Jahren ausläuft. Genau, um das sicherzustellen, ist eine Neuregelung notwendig.

Dabei gibt es keine für alle zufriedenstellende Lösung. Denn wenn ich zustimme, dass heute Überschüsse ausbezahlt werden, die nur auf dem Papier bestehen, muss ich in anderen Fällen erklären, warum für jemanden, der in einigen Jahren seine Lebensversicherung ausbezahlt bekommt, Geld fehlt. Deshalb soll mit der Neuregelung ein fairer Ausgleich unter den Versicherten geschaffen werden. Die Versicherungsunternehmen erzielen durch die geplanten Änderungen keinen Gewinn.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger