Frage an Clemens Binninger bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Clemens Binninger
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Frage von Katja R. •

Frage an Clemens Binninger von Katja R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich habe da noch ein paar Nachfragen zu Ihrer Antwort vom 14.06.2013.

Sie schreiben einerseits, : " Wenn Unternehmen innovativ sind und durch neue Methoden ihre Produktivität erhöhen, können sie ihre Einnahmen steigern. Von diesen Mehreinnahmen profitieren einerseits die Arbeitnehmer durch Lohnsteigerungen und andererseits die Arbeitgeber durch höhere Gewinne."
aber 2 Sätze später : "Auch wenn Mindestlöhne dazu führen, dass die Lohnsumme steigt, kurbelt das die Binnenkonjunktur nicht unbedingt an, weil Unternehmen die steigenden Lohnkosten unter Umständen durch Kürzungen bei den Investitionsausgaben gegenfinanzieren."

Ist das für Sie kein logischer Widerspruch? Die Unternehmen senken die Investitionen, durch welche sie höhere Gewinne erzielt haben, weil sie höhere Löhne zahlen? Wenn die höheren Löhne aber auf einer gestiegenen Produktivität beruhen, sind die Lohnerhöhungen für die Unternehmen sogar kostenneutral, denn durch die verbesserte Produktivität sind die Lohnstückkosten ja gesunken. Bei gleichem Absatzpreis können also die Löhne um den Faktor gesteigert werden, um welchen die Produktivität gestiegen ist.
Wenn aber nur die Unternehmensgewinne gesteigert werden, wird sich kein Absatzmarkt für die mehr produzierten Waren finden, da die Kaufkrauft schlicht fehlt. Der Unternehmenssektor in Deutschland ist in der volkswirtschftlichen Gesamtrechnung Nettosparer, braucht also aus meiner Sicht keine zusätzlichen Gewinne.
Das Ausland ist auch keine Lösung, denn ich halte unseren Aussenhandelsüberschuss für verschenkten Wohlstand. Was bekommen wir denn für die ganzen gelieferten Waren, ausser Schuldscheinen, von denen wohl niemand sagen kann, wie werthaltig diese in Zukunft sind?

Dann noch die Frage, warum haben Sie gegen die schärferen Regeln gegen Abgeordnetenbestechung gestimmt? Für alle anderen Staatsangestellten gelten sehr scharfe Regeln, warum nicht für Abgeordnete?

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

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Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

da ich Ihnen bereits zweimal ausführlich zum Thema Mindestlohn geantwortet habe, fasse ich mich kurz:

1. Ein einheitlicher gesetzlicher Mindestlohn führt zwangsläufig dazu, dass das gesamte Lohngefüge sich nach oben verschiebt und damit Unternehmen steigende Personalkosten haben. Wenn nun Ausgaben in einem Bereich steigen, ist es durchaus möglich, dass weniger Geld für andere Bereiche zum Beispiel für Investitionen verbleibt und hier entsprechend gekürzt wird. Auch deshalb lehne ich einen einheitlichen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn ab. Stattdessen unterstütze ich verbindliche Lohnuntergrenzen für Branchen, in denen es bislang keine Tarifverträge mit entsprechenden Regelungen gibt und in denen Arbeitnehmer daher teilweise nicht von einer besseren wirtschaftlichen Lage ihres Unternehmens profitieren. Solche tariflichen Mindestlöhne soll eine gleichberechtigte Kommission der Tarifpartner, also der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, festlegen.

2. Abgeordnetenbestechung in Form von Stimmenkauf ist seit langem strafbar. Ich bin dafür, eine weitergehende Regelung zu schaffen. Bisher ist es allerdings nicht gelungen, die Vorschriften in diesem Bereich so zu gestalten, dass sie die besondere Position von Abgeordneten, denen das Grundgesetz ein freies Mandat garantiert, berücksichtigt. Außerdem muss eine solche Regelung dem strafrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatzes Rechnung tragen, muss also konkret definieren, was in den Bereich des Strafbaren fällt. Die beispielsweise von der Opposition zu diesem Thema vorgelegten Entwürfe sind zu vage. So soll zum Beispiel laut SPD-Entwurf ein Verhalten, das den „parlamentarischen Gepflogenheiten“ entspricht, nicht strafbar sein. Der Versuch des Gesetzentwurfs, zu definieren, was den „parlamentarischen Gepflogenheiten“ entspricht, zeigt aber, wie schwierig es ist, klare Grenzen zu ziehen. In der Konsequenz würden dann am Ende Staatsanwälte und Gerichte bei der Auslegung der gesetzlichen Regelung entscheiden, was einer „parlamentarische Gepflogenheit“ entspricht und was nicht.

Eine Gesetzesänderung vorzunehmen, nur um nachzuweisen, dass man etwas getan hat, die Reichweite der Änderung aber in jedem einzelnen Fall juristisch geklärt werden muss, dient der Sache auch nicht. Deshalb habe ich unter anderem den Entwurf der SPD abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger