Frage an Clemens Binninger bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Clemens Binninger
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Frage von Erich-Günter K. •

Frage an Clemens Binninger von Erich-Günter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger,

die sogenannten Snowden-Enthüllungen veranlassen mich als besorgten Bürger, Ihnen als Mitglied des PKGr diese Fragen vorzulegen, die meines Wissens bisher von den Massenmedien noch nicht behandelt worden sind.

Wo etwa werden überall sensible Daten verarbeitet? Beispiele:

Öffentliche Verwaltung (Meldewesen, Justiz, Polizei, Finanzen, Jobcenter)
Gesundheitswesen (Krankenkassen)
Energieversorgung (Kraftwerk-Steuerungsanlagen)
Verkehrsleitsysteme (Straßen, Wasser, Luft)
Finanzsektor (Banken, Versicherungen, Börse)
Forschungs- und Bildungseinrichtungen
Stiftungen
Medienhäuser, Presse, Rundfunk und Fernsehanstalten
Freie Berufe: Arztpraxen, Beratungsfirmen, Anwaltskanzleien
Unternehmen aller Größen von Konzernen bis zu Kleinbetrieben

Sie alle geben allein in Deutschland zusammen vermutlich jährlich 3-stellige Milliardenbeträge aus für die Sicherung ihrer Daten und gegen Missbrauch und Zugriff von innen und außen. Ein lukrativer und nicht nur US-dominierter Markt für IT-Anbieter, die Sicherheitslösungen dafür anbieten.

Mein Vorschlag für eine Frage an die Verantwortlichen unserer Nachrichtendienste:
Wäre es theoretisch denkbar und ist es technisch möglich, dass im Zuge der berichteten verdachtslosen Datenspeicherung von welchem Dienst in welchem Land auch immer, quasi als Beifang ein Datenzugriff auf die erwähnten Beispiele möglich ist?

Freundlich grüßt mit Dank für die Kenntnisnahme
Erich-Günter Kerschke
Brüder-Grimm-Straße 30
50997 Köln

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CDU

Sehr geehrter Herr Kerschke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Sensible Daten werden in der Tat von vielen staatlichen Behörden und Einrichtungen sowie von der Privatwirtschaft erhoben und gespeichert – früher in Aktenordnern und heute in elektronischen Dateien. Damit dabei der Datenschutz sichergestellt wird, gibt es zahlreiche gesetzliche Regelungen wie das Bundesdatenschutzgesetz oder das Gesetz über den Datenschutz bei Telediensten. Diese Regelungen sind sehr weitgehend und schützen unsere Daten. Wer trotzdem Daten ausspäht, macht sich strafbar und wird von den Ermittlungsbehörden entsprechend verfolgt.

Aufgrund der strengen gesetzlichen Regelungen ist das Datenschutzniveau in Deutschland sehr hoch. Aber absolute Sicherheit gibt es natürlich auch hier nicht. Deshalb ist es nicht nur denkbar, sondern es kommt leider immer wieder zu Einzelfällen, in denen sensible Daten entweder aufgrund technischer Fehler oder krimineller Handlungen Unbefugten zugänglich gemacht werden. Kürzlich verurteilte zum Beispiel das Oberlandesgericht Stuttgart zwei Personen, die sensible Daten an einen ausländischen Nachrichtendienst weitergaben.

Die Aufgabe, Daten der Bürgerinnen und Bürger zu schützen, kommt für staatliche Stellen dort an ihre Grenzen, wo Bürgerinnen und Bürger sensible Daten selbst ausländischen Unternehmen anvertrauen, die die Daten im Ausland verarbeiten und speichern. Unser relativ strenges Bundesdatenschutzgesetz gilt natürlich nur in Deutschland. Sobald ausländisches Recht Anwendung findet, sieht die Sache anders aus. Wer zum Beispiel über einen ausländischen E-Mail-Provider sensible Daten verschickt, muss sich darüber im Klaren sein, dass diese sensiblen Daten gegebenenfalls nach ausländischem Recht von ausländischen staatlichen Stellen gespeichert und verarbeitet werden können. Deshalb ist ein internationales Datenabkommen notwendig, um grenzüberschreitende Regelungen zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger