Frage an Clemens Binninger bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Portrait von Clemens Binninger
Clemens Binninger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Clemens Binninger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Katja R. •

Frage an Clemens Binninger von Katja R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Binninger,

ich habe eine Frage speziell an Sie, da ich meine, Sie als Polizeibeamter ein gutes und gesundes Verständinis eines Rechtsstaates und der Grenzen desselben haben.

Was ist die Einstellung der CDU zu den geplanten Freihanelsabkommen mit den USA?
Wieso sollte es für Unternehmen die Möglichkeit geben, Staaten wegen Geseten , die für sie "entgangene Gewinne" verantwortich machen, vor einem geheimen Schiedsgericht zu verklagen?
Deutschland ist ein Rechtsstaat und keine Bananenrepublik, hoffe ich, wo kein Unternehmen davon ausgehen muss, einfach enteignet zu werden. Woher soll denn die rechtliche Grundlage für diese Schiedgerichte kommen?
Nähere Einzelheiten hier : http://www.monde-diplomatique.de/pm/2013/11/08.mondeText1.artikel,a0003.idx,0

Ich bitte Sie sehr eindringlich, auf Änderung diese Abkommens zu dringen, denn einmal beschlossen, lassen sich die Regelungen nicht mehr rückgängig machen.

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

Portrait von Clemens Binninger
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

gerne antworte ich auf Ihren Beitrag. Vorab: Das geplante Freihandelsabkommens (auch transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft genannt) wird von der Europäischen Kommission mit der amerikanischen Seite erst seit den Sommermonaten verhandelt und es gibt noch nicht einmal einen Entwurf dazu. Es ist davon auszugehen, dass es wohl mehrere Jahre dauert, ehe die Verhandlungen zu einem Ergebnis kommen. Insofern lässt sich auch jetzt nicht auf Änderungen des Abkommens drängen.

Grundsätzlich sehen ich und auch die CDU/CSU das geplante Abkommen positiv, weil es Handelshemmnisse abbauen soll und den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen der EU und den USA erleichtern soll. Davon werden Wirtschaft und Arbeitsmarkt und damit letztlich alle Bürger profitieren. Natürlich muss gewährleistet sein, dass in einem solchen Abkommen nicht die hohen europäischen und deutschen Standards vor allem in den Bereichen Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Umwelt oder Arbeitsmarkt unterlaufen werden. Darauf wird die Bundesregierung und sicher auch das Europäische Parlament, denen die Europäische Kommission Rechnung über die Verhandlungen ablegt, achten. Natürlich wird die Kommission in dieser Zeit auch den Kontakt mit der Wirtschaft, Handelsverbänden, Verbraucherorganisationen und anderen Vertretern der Zivilgesellschaft pflegen.

Ich empfehle Ihnen, einmal einen Blick in die häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Abkommen ( http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/ttip/questions-and-answers/index_de.htm ). Sie finden dort die wesentlichen Informationen zum geplanten Freihandelsabkommen auch in Bezug auf Ihre Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger