Frage an Clemens Binninger bezüglich Recht

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Clemens Binninger
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Frage von Katja R. •

Frage an Clemens Binninger von Katja R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

danke für Ihre Antwort, aber scheinbar ist die Intention meiner Frage immer noch nicht klar geworden. Ich möchte nicht die Rechtsgrundlage erfahren, sondern habe nach IHREM Rechtsempfinden in Bezug auf die Investitionsschutzabkommen gefragt.

Wenn Sie schreiben: "Es gibt Staaten, in denen politische Strukturen instabil sind und Rechtssysteme erst in der Entwicklung begriffen sind. Das gilt gerade für Entwicklungsländer und Länder, die Modernisierungsprozesse durchlaufen.", was soll ich mit dieser Aussage anfangen. Gilt etwa ein Land der EU oder die USA neuerdings als Entwicklungsland? Warum braucht Deutschland überhaupt ausländische Investoren? Die deutschen Unternehmen sind seit 2005 laut volswirtschaftlicher Gesamtrechnung Nettosparer, wenn Geld zu machen ist, dann könnten diese Unternehmen sicher selbst investieren.
Aber sehen Sie da keinen Fehler, wenn bei gleichem Sachverhalt die inländischen Investoren durch alle Instanzen klagen müssen, aber das ausländische Unternehmen einfach ein Schiedgericht anruft und dort gibt es nicht mal eine Berufungsinstanz, geschweige denn Öffentlichkeit?
Sollte nicht in einem Rechtsstaat gleiches Recht für alle gelten?
Was meinen Sie zu dem wirklcih guten Vorschlag von Attac, wie ein Freihandelsabkommen zium Wohle aller gestaltet werden könnte : http://www.attac.de/presse/detailansicht/news/europaeische-zivilgesellschaft-praesentiert-alternatives-eu-handelsmandat/?cHash=d1555f38ccee5bec974ce725a1c61f2b ?
Weil es einen Vertrag gibt, heisst das ja noch lange nicht, das der Inhalt rechtes ist, oder?
Und Deutschland kann sich in diesem Vertrag auch nicht von Fall zu Fall entscheiden, denn das Abkommen gilt zwischen der EU und den USA, da spielen dann die Interessen einzelner Länder keine Rolle mehr.

Ich hoffe, diesmal sind meine Fragen ausreichend deutlich formuiert.

Mit freundlichen Grüssen
Katja Rauschenberg

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CDU

Sehr geehrte Frau Rauschenberg,

gerne nehme ich auch zu Ihrer zweiten Nachfrage Stellung, will aber schon deutlich machen, dass Sie meine Antworten zumindest akzeptieren sollten, auch wenn sie nicht Ihrer Position oder Erwartungshaltung entsprechen:

1. Wie bereits mitgeteilt, muss Deutschland bei solchen Verträgen immer abwägen, ob eine bilaterale Regelung zum Investitionsschutz im Interesse des Landes ist oder nicht. Gerade bei Entwicklungs- und Schwellenländern liegen solche Abkommen im deutschen Interesse, um stabile Investitionsbedingungen für deutsche Unternehmen im Ausland zu schaffen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass in der Regel neben dem Investitionsschutz noch eine ganze Reihe anderer wichtiger Vereinbarungen in Investitionsförderungs- und schutzabkommen abgeschlossen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium gibt im Übrigen gerade eine wissenschaftliche Evaluation der bisherigen Abkommen in Auftrag, die den Nutzen solcher Abkommen für Deutschland analysiert.

2. Zu bedenken ist auch, dass bei Auslandsinvestitionen das nationale Recht mehrerer Staaten und das internationale Recht zusammentreffen. Es ist im Völkerrecht keineswegs von vorn herein klar, dass ein ausländisches Unternehmen nach inländischem Recht behandelt wird. Gerade beim Eigentumsschutz bzw. bei Enteignungen von ausländischem Eigentum stellt sich diese Frage. Auch deshalb werden Investitionsförderungs- und schutzabkommen geschlossen, um solche rechtlichen Auseinandersetzungen geordnet beizulegen.

3. Meine grundsätzliche Meinung zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA habe ich Ihnen bereits dargestellt. Aus meiner Sicht ist Investitionsschutz bei den Verhandlungen zum Freihandelsabkommen kein offensives Interesse für Deutschland. Als OECD-Staat gewähren die USA europäischen Investoren hinreichend Rechtsschutz vor ihren nationalen Gerichten. Genauso steht US-amerikanischen Investoren ausreichender Rechtsschutz in Deutschland zu. Unter diesen Umständen besteht kein Grund, Investoren aus der EU oder den USA im Unterschied zu heimischen Investoren einen zusätzlichen Rechtsweg einzuräumen. Da es aber keinen Entwurf oder Vorentwurf zum Freihandelsabkommen oder zu möglichen Investitionsschutzregelungen in diesem Abkommen gibt und nicht einmal das Verhandlungsmandat der EU meines Wissen detaillierte Vorgaben zum Investitionsschutz enthält, bitte ich um Verständnis, dass ich weder das geplante Abkommen noch Alternativvorschläge in diesem Zusammenhang genauer bewerten kann. (Abgesehen davon ist auch der von Ihnen zitierte Attac-Link nicht verfügbar.)

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger