Frage an Clemens Binninger bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Clemens Binninger
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Frage an Clemens Binninger von Andreas J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Lieber Clemens Binninger,
aktuelles Thema:
Es ist nur ein unscheinbarer Satz im vorläufigen Koalitionsvertrag, aber er hat enorme Sprengkraft: Die neue Regierung will demnach prüfen, ob große Ökostromerzeuger dazu verpflichtet werden können, einen so genannten Grundlastanteil ihrer maximalen Leistung zur Verfügung stellen zu müssen.

Die Erneuerbaren-Energien-Branche hat den Satz offensichtlich noch nicht registriert. Denn andernfalls wäre der Aufschrei groß. Im Kern bedeutet der Passus nichts anderes als das Aus für die Energiewende.
Quelle:
http://www.topagrar.com/news/Energie-Energienews-Koalitionspoker-Ein-Satz-koennte-die-Energiewende-abwuergen-1294351.html

Meine heutige Frage:
Sind Sie sich dessen bewußt, daß dieser Satz das Ende der Energiewende bedeuten kann? Werden Sie in diesem Bewußtsein dem Koalitionsvertrag zustimmen?

Ich freu mich auf Ihre Antwort und wünsche eine frohe Adventszeit.

Herzliche Grüße aus MÜNSINGEN
Andreas Jannek

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Jannek,

ich teile Ihre Befürchtungen nicht und unterstütze den Koalitionsvertrag auch in diesem Punkt.

Wenn wir eine Energiewende wollen, in der die erneuerbaren Energien einen immer größeren Teil unserer Stromversorgung ausmachen, müssen wir uns auch die Frage stellen, wie die Grundlast abgedeckt werden soll.
Wir werden kein System halten können, in dem die Verbraucher den Ausbau der erneuerbaren Energien über den Strompreis subventionieren und daneben zusätzlich noch große Summen für konventionelle Kraftwerke zur Grundlastsicherung tragen müssen.

Wenn die Versorgungssicherheit für die Stromverbraucher in Privathaushalten und Wirtschaft nicht gewährleistet ist, wird die Energiewende scheitern. Daher ist es konsequent, zu überlegen, inwiefern große Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien (also nicht das Einfamilienhaus mit Photvoltaikanlage auf dem Dach) einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen (etwa über Verträge mit Betreibern von Speichern, von nachfrageabhängig regelbaren Erneuerbaren Energien, abschaltbaren Lasten oder von fossilen Kraftwerken). Natürlich werden diese Pläne aus dem Koalitionsvertrag in den nächsten Jahren genau geprüft, um eine Lösung zu finden, die einerseits Versorgungssicherheit schafft und andererseits den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ermöglicht. Dabei wird auch der Sachverstand der beteiligten Stromerzeuger zum Beispiel in der Landwirtschaft einbezogen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger