Frage an Clemens Binninger bezüglich Wirtschaft

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Clemens Binninger
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Frage von Miguel K. •

Frage an Clemens Binninger von Miguel K. bezüglich Wirtschaft

Hallo Herr Binninger,

Was tun sie in Bezug auf die Auszahlung des Kindergeldes an Kinder von ausländischen Saisonarbeiter die im EU Ausland Leben.

Laut einem aktuellen Focus Bericht wird sich die Zahlung in 2014 auf ca. 1 Mrd. € belaufen. 2013 ca. 600 millionen €.
Da ich als Lediger,Stkl.1 mit die höchsten Abgaben zahle möchte ich wissen warum ich mit meinen Steuergeldern ausländische Kinder im Ausland finanzieren muss.
Wie ist ihre Position dazu ?
wie lange wird dieser Missstand noch andauern ?

Anbei der Link zum focus Bericht:

http://www.focus.de/finanzen/antraege-ueberfluten-familienkasse-kindergeld-fuer-eu-auslaender-kostet-schon-eine-milliarde_id_3835951.html

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klauß,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Das Kindegeld wird in Deutschland mit dem Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer verrechnet und ist daher nicht nur eine Sozialleistung, sondern zugleich auch eine Steuervergünstigung für Familien. Vor diesem Hintergrund erhalten auch ausländische Saisonarbeiter Kindergeld. Schließlich wird ihr Einkommen in der Regel auch in Deutschland versteuert. Diese Regelung ist in einem zusammenwachsenden Europa durchaus sinnvoll. Sie ergibt sich aus den europäischen Verträgen, die prinzipiell zum Ziel haben, Inländer und EU-Ausländer möglichst gleich zu behandeln. Im Umkehrschluss haben selbstverständlich auch Deutsche, die im europäischen Ausland leben, Anspruch auf entsprechende Leistungen des jeweiligen Staates.

Nachdem es in der Vergangenheit insbesondere beim Kindergeld auch zu Missbrauchsfällen gekommen ist, setzt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für strengere Regeln ein. Mein Kollege im Innenausschuss des Deutschen Bundestages, Stephan Mayer, hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, das Kindergeld nur noch unter Angabe der Steueridentifikationsnummern des Kindergeldberechtigten und der Kinder zu zahlen, weil dadurch der Nachweis der Existenz eines Kindes bei Zuzug aus anderen EU-Staaten erleichtert wird. Mittels der Steueridentifikationsnummer lässt sich eine Person eindeutig identifizieren, damit kann auch ausgeschlossen werden, dass für ein Kind mehrfach Kindergeld gezahlt wird.

Ich halte solche strengeren Regelungen für erforderlich und werde deren Umsetzung unterstützen, damit Missbrauch von vorne herein verhindert werden kann. Allerdings dürfen solche Regelungen nicht zu übertriebenen bürokratischen Belastungen für alle Kindergeldbezieher und die Kindergeldstellen führen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger