Frage an Clemens Binninger bezüglich Finanzen

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Clemens Binninger
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Frage von Jürgen Z. •

Frage an Clemens Binninger von Jürgen Z. bezüglich Finanzen

Guten Tag Hr.Binninger,

ich bin einer der Verlierer der Gesetzesänderung bei den Bewertungsreserven der Lebensversicherungen.

Grundsätzlich kann ich eine solche Änderung akzeptieren ich finde es jedoch unakzeptabel das die Versicherungsgesellschaften keinerlei nachvollziehbare Informationen über ihre Kalkulation liefern müssen.

Welche Möglichkeiten habe ich um hier eine akzeptable Transparenz zu erhalten?

Die Alte Leipziger weigert sich irgendwelche Informationen zu liefern wie sich diese Veränderung errechnet.

Vielen Dank,
Jürgen Zocher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Zocher,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.

Die Versicherungsunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Die Höhe der Bewertungsreserven müssen sie beispielsweise jedes Jahr in ihren Geschäftsberichten offenlegen. Den Geschäftsbericht der Alten Leipziger findet man im Internet unter der Adresse www.alte-leipziger.de [ http://www.alte-leipziger.de/gb_leben_2013_interaktiv-2.pdf ]. Die Höhe der Bewertungsreserven wird dort auf Seite 27 dargestellt.

Die Versicherten werden auch nach der jüngsten Gesetzesänderung an den Bewertungsreserven beteiligt. Die Beteiligung wird künftig aber durch den sogenannten Sicherungsbedarf eingeschränkt. Dadurch sollen die Garantiezinsen für diejenigen Versicherten sichergestellt werden, deren Verträge später auslaufen. (Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums [ http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2014-05-28-Lebensversicherung.html ]. Die Berechnung des Sicherungsbedarfs ist in § 56a des Versicherungsaufsichtsgesetzes geregelt und zugegebenermaßen recht kompliziert. Die Versicherungen müssen nun Konzepte entwickeln, wie sie ihre Kunden darüber verständlich und zugleich präzise sowie vollständig informieren.

Die Gesetzesänderung bezüglich der Bewertungsreserven ist erst im August 2014 in Kraft getreten. Ich denke, man muss abwarten, wie transparent die Versicherungen nun ihre jährlichen Standardmitteilungen gestalten und welche Informationen in den Geschäftsberichten für das laufende Jahr 2014 enthalten sein werden. Sollten die Versicherungsunternehmen tatsächlich überhaupt keine nachvollziehbaren Informationen liefern, wären rechtliche Regelungen dafür zu prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger