Frage an Clemens Binninger bezüglich Recht

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Clemens Binninger
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Frage von Volker H. S. •

Frage an Clemens Binninger von Volker H. S. bezüglich Recht

TTIP verfassungswidrig wegen Investititionshemmnisse – Klausel = Beschränkung des BTags zur Gesetzgebung

Sehr geehrter Herr Binninger,

wegen der vorgesehenen Investitionshemmnisse – Klausel ist anscheinend ein Zustimmungsbeschluß des Deutschen Bundestags wegen der damit verbundenen Beschränkung des BTags zur Gesetzgebung verfassungswidrig.

Wie sehen Sie das?

Mit freundlichen Grüßen

Volker H. Schendel - Ministerialrat a.D.

Isernhagen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schendel,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rechtmäßigkeit des transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP, die ich gerne beantworte.

Die Lobbyorganisation BUND hat zwei Professoren des Instituts für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Universität der Bundeswehr damit beauftragt, ein Gutachten zu dem geplanten Freihandelsabkommen TTIP zu erstellen. Das Gutachten wurde vor einigen Tagen veröffentlicht. Darin kommen die beiden Professoren zu dem Ergebnis, dass internationalen Schiedsgerichte verfassungswidrig wären (vgl. Gutachten [ http://www.bund-naturschutz.de/fileadmin/download/Umweltpolitik/Gutachten_zu_TTIP-Schiedsgerichten.pdf ]).

In diesem Zusammenhang muss ich zunächst einmal darauf hinweisen, dass die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen TTIP noch andauern. Ob das Abkommen überhaut Schiedsgerichte beinhalten wird, ist noch gar nicht entschieden. Zudem gibt es für die konkrete Ausgestaltung solcher Schiedsgerichte unterschiedlichste Vorschläge, die noch diskutiert werden müssen. Aus Deutschland kam zudem der Vorschlag, als Alternative zu internationalen Schiedsgerichten einen amerikanisch-europäischen Handelsgerichtshof ins Leben zu rufen. Auch darüber muss noch verhandelt werden.

Bei dem Thema Schiedsgerichte ist allerdings erhöhte Aufmerksamkeit gefragt. Als OECD-Staat gewähren die USA europäischen Investoren hinreichend Rechtsschutz vor ihren nationalen Gerichten. Genauso steht US-amerikanischen Investoren ausreichender Rechtsschutz in Deutschland zu. Unter diesen Umständen besteht aus meiner Sicht kein Grund, Investoren aus der EU oder den USA im Unterschied zu heimischen Investoren einen zusätzlichen Rechtsweg einzuräumen. Daher sollten Investor-Staat-Schiedsverfahren meines Erachtens im Rahmen von TTIP ausgeschlossen, zumindest aber stark eingeschränkt werden.

Für die Ratifizierung von TTIP ist die Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich. Ich beteilige mich deshalb gemeinsam mit meinen Kollegen aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und im Europäischen Parlament konstruktiv an der Diskussion über die konkrete Ausgestaltung des Freihandelsabkommens, damit unsere deutschen Interessen gewahrt bleiben. TTIP darf die Entscheidungskompetenz demokratisch gewählter Parlamente nicht beschneiden, sonst wird es keine Zustimmung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger