Frage an Clemens Binninger von Irene L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Danke für Ihre Antwort vom 13.08.2015.
Sie sind Teil des parlamentarischen Kontrollgremiums, Sie wählen die G10-Kommission: Sie sind seit der GG-Artikel-10-Änderung 1968 alles, was uns Bürgern rechtlich bleibt gegen staatliche Übergriffe beim Fernmeldegeheimnis. Weil Sie als Legislative (Parlament) Verfassungs-verteidigenden Whistleblowern immer noch keinen Schutz gegeben haben, müssen wir Bürger auf Kamikaze-Mutige wie Snowden+Poitras+Greenwald hoffen, um zu korrigierende Fehler erkennen zu können. Erst Geheimpolitik und anschließend "das haben wir ja nicht gewusst"-Erklärungen der politisch Verantwortlichen darf es wegen unserer Geschichte in Deutschland nicht mehr geben. Herr Binninger, legen Sie bitte dar, was genau BKA+B.f.V.+BND+Regierung eben NICHT gegen Bürger und ganz besonders nicht gegen Journalisten, Abgeordnete tun dürfen: WO IST DIE ROTE LINIE, die die Exekutive nicht überschreiten darf: ab wann stehen Sie auf und verteidigen Recht und Freiheit für uns? Fritsche und Schindler stellten den Mitgliedern des 1.U.A. eine Falle ( http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-vorsicht-vor-der-administrokratie-a-1017856.html ), Maaßen griff netzpolitik.org als "Landesverräter" an, Sensburg forderte mehr Vorratsdatenspeicherung+StGB §202D gegen Whistleblower in einer Richter-Zeitschrift als entsprend EUGH/BVG-Urteilen zulässig wäre( DRiZ, 2015, Ausgabe 5, S. 172 ff), anstatt Snowdens Zeugenschutz durchzusetzen ): => ich muss doch nach Ihrer roten Linie fragen! Damit unsere freiheitlich demokratische Grundordnung durch Korrektur der gemeldeten Fehler gerade noch so gerettet werden kann. Wie gesagt: bei GG Art. 10 haben wir ja nur das PKGR ...
![Clemens Binninger Portrait von Clemens Binninger](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/clemens_binninger_283.jpg?itok=xbJJLfXl)
Sehr geehrte Frau Latz,
die Tätigkeit der Nachrichtendienste unterliegt klaren rechtsstaatlichen Regelungen. Diese Regelungen hat der Deutsche Bundestag im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G-10-Gesetz), im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz), im Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz) sowie im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst (MAD-Gesetz) festgeschrieben. Diese gesetzlichen Regelungen sind der Rahmen, innerhalb dessen die Nachrichtendienste arbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger