Frage an Clemens Binninger bezüglich Gesundheit

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Clemens Binninger
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Frage von Helmut E. •

Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Binninger!

Schon länger ist das Tabak-Rauchen mittels orientalischer Wasserpfeifen(="Sishas") wegen extrem hoher Schadstoffkonzentrationen als gefährlicher wie Zigaretten-Rauchen im Visier der Medien.

Heute schockte eine weitere Meldung aus Berlin-Charlottenburg, wo eine Shisha-Bar geräumt werden musste, weil die CO-Melder Alarm schlugen und mehrere Leute aus der Bar mit einer potentiell lebensgefährlichen CO-Vergiftung in die Klinik eingeliefert mussten:
http://www.nachrichten.de/panorama/Notfaelle-Kohlenmonoxid-Vergiftungen-in-Shisha-Bar-aid_2712234215531183353.html

Ist der Gesetzgeber aufgrund seiner Garanten-Pflicht für die Sicherung von Leben und Gesundheit der Bevölkerung, nach GG Art.2 Abs.2, nunmehr gezwungen das Tabakrauchen mittels Shisha-Pfeifen wegen potentieller Lebensgefahr zu verbieten oder strenger zu reglementieren?

Mit bestem Dank für Ihre Antwort und freundlichen Grüßen
Helmut Epple

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CDU

Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für die Anfrage zum Thema „Wasserpfeifen“.

Beim Kauf von Wasserpfeifen-Tabak gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen (bspw. §10 Jugendschutzgesetz) wie beim Kauf von Zigaretten. Das halte ich für sinnvoll und angemessen. Ungeachtet dessen ist es jedoch insbesondere wichtig, Kinder und Jugendliche vermehrt auch präventiv zu schützen. Dazu hat das Kabinett erst kürzlich den Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie verabschiedet. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. Dazu soll die Attraktivität dieser Erzeugnisse vor allem für diese Altersgruppe reduziert werden. Erstmals werden auf EU-Ebene neben Tabakerzeugnissen auch so genannte elektronische Zigaretten reguliert.

Hinsichtlich der gesundheitlichen Gefährdung des Shisha-Rauchens möchte ich Sie auf eine Einschätzung des Bundesamtes für Risikobewertung verweisen, das auf seiner Internetseite sehr differenzierte und aufschlussreiche Informationen bietet. Demnach raucht der durchschnittliche Wasserpfeifenkonsument ein bis zwei Wasserpfeifen pro Woche und der durchschnittliche Zigarettenraucher konsumiert 20 - 30 Zigaretten pro Tag. Dabei muss das Zigarettenrauchen deutlich kritischer eingeschätzt werden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu: http://www.bfr.bund.de/de/ausgewaehlte_fragen_und_antworten_zu_wasserpfeifen-8953.html#topic_127502 . Trotzdem dürfen die gesundheitlichen Risiken des Wasserpfeifen-rauchens nicht unterschätzt werden. Bei extrem hohem Konsum können auch hier langzeitliche gesundheitliche Folgeschäden entstehen, bspw. Atemwegserkrankungen und Herz-Kreislauf-Krankheiten sowie ein erhöhtes Risiko für Lungenkrebs.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger