Frage an Clemens Binninger bezüglich Recht

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Clemens Binninger
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Frage an Clemens Binninger von Helmut E. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger!

Laut nachstehendem Medien-Artikel, soll das Sächsische Landeskriminalamt bei dem Blood&Honour-Mitglied Thomas S., am 13.11.2000, bei dessen Hausdurchsuchung in Chemnitz auch einen Zettel gefunden haben, mit damals aktueller Adresse und Telefon-Nummern der beiden mutmasslichen Mitglieder des NSU-Terror-Trios, Mundlos und Tschäpe sowie von Unterstützern, ohne diese Informationen zu verwerten und diese Flüchtigen und Abgetauchten verhaften zu lassen.

http://www.taz.de/Blood--Honour-und-der-NSU/!5084821/

War dies nach heutigem Erkenntnisstand der NSU-Bundestags-Untersuchungs-Ausschüsse, denen sie beide als MdB angehören bzw. angehört haben, nur Nachlässigkeit oder bewusstes Unterlassen des LKA Sachsen?

Mit freundlichen Grüssen
H. Epple

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Sehr geehrter Herr Epple,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Thomas Starke ist eine Schlüsselfigur im NSU-Komplex. Das haben wir im letzten NSU-Untersuchungsausschuss herausfinden können. Er gehörte zum engsten Unterstützerkreis des Trios, soll zeitweise sogar mit Beate Zschäpe liiert gewesen sein und war vermutlich maßgeblich beim Untertauchen des Trios beteiligt.

Der erste NSU-Untersuchungsausschuss hat in seinem Abschlussbericht festgestellt, dass über die Person Thomas Starke eine große Chance bestanden hätte, das Trio zu fassen. Und zwar schon 1998, also zwei Jahre bevor das Notizbuch mit dem Verweis auf Mundlos und Zschäpe in der Wohnung Starkes gefunden wurde, worauf der von Ihnen genannte Artikel hinweist. Damals hatte man nämlich in der von Zschäpe angemieteten Garage eine Adressliste gefunden, auf der auch der Kontakt Thomas Starke zu finden war. Wäre diese Liste sofort und sachgemäß ausgewertet worden, hätte die Verbindung des NSU-Mitglieds Mundlos zu Mitgliedern des Netzwerks „Blood & Honour“ auffallen können.

Das ist ein Beispiel für die vom ersten NSU-Untersuchungsausschuss festgestellten Fehler und Versäumnisse, die den Behörden unterlaufen sind. Meines Erachtens handelt es sich aber nicht um bewusste Unterlassung, dass die Spur Starke nicht zeitnah ausreichend verfolgt worden ist.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger