Frage an Clemens Binninger bezüglich Finanzen

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Clemens Binninger
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Frage von Horst H. •

Frage an Clemens Binninger von Horst H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binninger,

ihre Antwort an Herrn Lars Connect beschreibt den juristischen Stand der Dinge. Dass dieser wie viele andere aber unsinnig ist, sieht man an folgendem Beispiel:

Ein Bürger hat Einnahmen aus Mieten und Kapitaleinnahmen (er hat sich seine Firmenrente auszahlen lassen!) von 100 000 Euro im Jahr und ist z.B. bei seiner Frau angestellt mit einem Einkommen von 12000 €. Dann ist er ein Angestellter bei dem die anderen Einnahmen nicht gerechnet werden und er bekommt seine Krankenversicherung praktisch umsonst. Seien Sie versichert, dies ist kein konstruierter Fall sondern Realität . Die Politik kann es doch nicht zulassen, dass nachgeordnete Behörden wie z.B. die AOK solche Ausfälle von Einnahmen zulassen, welche die redlichen Bürger dann ausgleichen müssen. Ein ähnliche Problematik gibt es im laschen Umgang mit Steuerforderungen bei großen Betrieben. Das wäre doch mal ein schönes Betätigungsfeld für einen Politiker. Wie ist ihre Position?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Henn,

vielen Dank für Ihre E-Mail und die damit verbundene Frage, die ich gerne beantworte.

Auch wenn das von Ihnen zitierte Beispiel nicht konstruiert ist, so gestatten Sie mir doch die Anmerkung, dass es sich hier meinem Eindruck nach um einen äußert seltenen Fall handeln dürfte. Der Anteil der Menschen in unserem Land, der über eine derart hohe Summe an Miet- und Kapitaleinkünften verfügt, ist sehr gering. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass ein Bürger mit einem finanziellen Hintergrund, wie Sie ihn schildern, nicht Mitglied in einer Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern privat versichert ist. Wenn er aber im Verlaufe seines Berufslebens einmal privat versichert war, dann muss er sich auch weiterhin privat versichern, selbst wenn er lediglich über 12.000 Euro Jahreseinkommen verfügt.

Würde man bei allen gesetzlich Versicherten auch Kapital- und Mieteinkünfte zur Beitragbemessung heranziehen, müssten diese Einkünfte auch für alle Versicherten erhoben werden. Um diese Einkünfte lückenlos zu erfassen, wäre ein großer Verwaltungs- und Kontrollaufwand nötig. Die Krankenkassen müssten von Millionen Mitgliedern die erforderlichen Daten bei der Finanzverwaltung anfordern und verwalten. Unterm Strich würden die dadurch neu entstehenden Verwaltungskosten das Mehr an entstandenen Einnahmen aufbrauchen, so dass im Endeffekt kaum mehr Geld für das Gesundheitssystem zur Verfügung stehen würde.

Darüber hinaus sehe ich erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken bei einem solchen Vorgehen. Auch der produzierte bürokratische Aufwand ist kaum mit den allseits vorgetragenen Forderungen nach Entbürokratisierung vereinbar.

Unterm Strich steht also – abgesehen von Verfahrensproblemen – das keinesfalls sichere Einnahmeplus durch die Einbeziehung in keinem Verhältnis zu dem Aufwand, der betrieben werden müsste. Das gilt umso mehr, als dass der von Ihnen geschilderte Fall äußerst selten vorhanden ist.

Darüber hinaus darf man auch nicht vergessen, dass für Kapitaleinkünfte und Zinsen oberhalb der Freibetragsgrenzen je nach Art und Weise der Anlage ein Steuersatz von 20 % bis 35 % (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag) existiert.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB