Frage an Clemens Binninger bezüglich Recht

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Clemens Binninger
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Frage von Timo O. •

Frage an Clemens Binninger von Timo O. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

sind Sie für oder gegen ein Verbot von Ego-Shootern? Ein Verbot von Ego-Shootern ist meiner Meinung nach reiner Populismus und bringt garnichts!

Mit freundlichen Grüßen

Timo Oettinger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Oettinger,

vielen Dank für Ihre Frage. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage (www.clemens-binninger.de), dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Nun zu Ihrer Frage. Gerne bin ich bereit, Ihnen meine Haltung zur Frage eines Verbots von sog. „Killerspielen“ darzulegen. Vorneweg: Ich bin nicht Ihrer Meinung. Die Bundesfamilienministerin hat ein Sofortprogramm zur Verschärfung des Jugendschutzes noch in diesem Jahr vorgestellt. Damit sollen Prüfkriterien erweitert und extrem gewalthaltige Computerspiele automatisch für Minderjährige verboten werden. Damit machen sich Händler strafbar, wenn sie derartige Spiele an Minderjährige verkaufen. Experten haben das Sofortprogramm der Ministerin ausdrücklich gelobt.

Mit den angekündigten Maßnahmen kommt die Bundesregierung den zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen gegen, sog. „Killerspiele“ nach. Konkret heißt es: „Die Neuregelungen im Jugendschutz werden schnellstmöglich – und deutlich vor dem für März 2008 verabredeten Zeitpunkt – evaluiert, um notwendige Konsequenzen rechtzeitig ziehen zu können. Folgende Eckpunkte sollen vorrangig erörtert werden:

- Wirksamkeit des Konstrukts „Regulierte Selbstkontrolle“
- Altersgrenzen für die Freigabe von Filmen und Spielen
- Alterskennzeichnung von Computerspielen
- Verlässliche Kontroll- und Sicherheitsstandards für Videoverleihautomaten
- Verbot von „Killerspielen“

Wir werden uns auf europäischer bzw. internationaler Ebene für die Entwicklung/Einhaltung von Internet-Mindeststandards einsetzen. Das Wächteramt des Staates und der Schutzauftrag der Gemeinschaft für von Gewalt betroffene und vernachlässigte Kinder ist durch die Reform des KJHG gestärkt worden. Der Bund wird die Umsetzung in die Praxis durch geeignete Aktivitäten befördern.“

Die Innenminister der Länder haben bereits im vergangenen Jahr die Bundesregierung aufgefordert, tätig zu werden, damit „gewaltverherrlichende Computerspiele“ nicht mehr in Kinderhände gelangen können. Schließlich sind sich auch die EU-Innen- und Justizminister einig, so genannte Killerspiele und Gewaltvideos zu verbieten. Sie beauftragten auf ihrem Treffen im Januar 2007 Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die Rechtsgrundlagen für die Bekämpfung von Gewaltvideos und Killerspielen in den einzelnen Mitgliedsstaaten zusammenzustellen.

Alle Theorien, wonach Killerspiele auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ohne Wirkung seien, wurden sowohl durch die Wissenschaft als auch durch die wiederholten Gewaltexzesse, deren Täter Szenen aus Killerspielen „kopierten“, widerlegt. Kinder und Jugendliche müssen ein friedliches Konfliktlösungsverhalten lernen. Erziehungsbemühungen von Familien und Schulen werden konterkariert, wenn Kindern und Jugendlichen ständig Gewalt als akzeptiertes Konfliktlösungsmuster vorgeführt wird.

Selbstverständlich entbindet ein Verbot dieser Spiele nicht vom Engagement für einen kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit Unterhaltungsmedien.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger MdB