Frage an Clemens Binninger bezüglich Finanzen

Portrait von Clemens Binninger
Clemens Binninger
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Clemens Binninger zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Wolfgang & Matthias F. •

Frage an Clemens Binninger von Wolfgang & Matthias F. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Binninger,

bzgl. der geplanten Erbschaftsteuerreform möchten wir Sie fragen, ob Sie sich für die Beendigung der Diskriminierung der Lebenspartner im Erbschaftssteuerrecht einsetzen wollen.

Mit freundlichen Grüßen
W. & M. Fischer

Portrait von Clemens Binninger
Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herren Fischer,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich hiermit gerne beantworte. Leider haben Sie mir Ihr Anliegen nicht genau geschildert. Für den Fall, dass es Ihnen um die unterschiedliche Veranlagung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern bei der Erbschaftssteuer geht, teile ich ihre Einschätzung nicht, dass es sich hierbei um eine "Diskriminierung" handle, und will dies auch gerne begründen:

Durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die eingetragene Lebenspartnerschaft im August 2001 ist in Deutschland ein rechtlicher Rahmen für gleichgeschlechtliche Beziehungen geschaffen worden. Auf Wunsch kann ein gemeinsamer Familienname bestimmt werden, wovon Sie anscheinend auch Gebrauch gemacht haben. Im Sozialrecht sowie im Ausländerrecht werden Lebenspartner genauso behandelt wie Eheleute. Von der rechtlichen Seite kann von einer "Diskriminierung" homosexueller Partnerschaften also keine Rede sein. Ich warne auch davor, anzunehmen, dass die steuerliche "Nicht-Privilegierung" bestimmter Gruppen bereits eine "Diskriminierung" sei.

Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat die eingetragene Lebenspartnerschaft zwar als zulässig neben dem Institut der Ehe anerkannt, allerdings auch darauf verwiesen, dass eine eingetragene Lebenspartnerschaft keine Ehe ist. Die Ehe ist etwas Besonderes und besonders Schützenswertes. Wenn man nun etwas schafft, das einen anderen Namen trägt, aber exakt die gleichen Rechte und Strukturen aufweist, dann entspricht das nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Unser Staat schützt im Grundgesetz (Art. 6) die Ehe und Familie, weil er um ihren hohen Wert weiß. Dieser hohe Wert kommt beispielsweise im Ehegattensplitting zum Ausdruck, aber auch in erbschaftssteuerlichen Regelungen. Ich spreche mich dabei nicht gegen eingetragene Lebenspartnerschaften aus, sondern gegen deren steuerliche Privilegierung.

Gestatten Sie mir abschließend noch den Hinweis, dass Sie mich auch direkt per Mail unter clemens.binninger@bundestag.de erreichen können. Informationen über meine Arbeit finden Sie auf meiner Homepage (www.clemens-binninger.de). Dort finden Sie auch meine übrigen Kontaktdaten.

Mit freundlichen Grüßen
Clemens Binninger