Frage an Clemens Binninger bezüglich Recht

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Clemens Binninger
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Frage von andre d. •

Frage an Clemens Binninger von andre d. bezüglich Recht

ab welchem alter kann man diese sed-opferrente beantragen und erhalten?

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Sehr geehrter Herr Damzyk,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur sog. SED-Opferrente. Ein Mindestalter für die Beantragung der Rente existiert nicht.

Anrecht auf eine Opferrente haben grundsätzlich Personen, die mindestens sechs Monate zu Unrecht inhaftiert waren und gemäß dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz rehabilitiert wurden. Das wesentliche Kriterium für den Bezug der Opferrente ist dabei die wirtschaftliche Bedürftigkeit des Opfers. Als wirtschaftlich bedürftig gilt eine Person, die über ein monatliches Einkommen von nicht mehr 1.035 Euro (als Alleinstehender) und 1.380 Euro (als Verheirateter) verfügt. Diese Einkommensgrenzen orientieren sich am Sozialhilferecht. Renten und andere Sozialleistungen bleiben bei der Bedürftigkeitsprüfung unberücksichtigt. Aufgrund dieser Bedürftigkeitsregelung erhalten viele Personen allerdings erst im Rentenalter die Opferrente.

Ich möchte Sie gerne darauf hinweisen, dass mein Kollege Arnold Vaatz MdB der Ansprechpartner meiner Fraktion zum Thema SED-Opferrente ist. Er ist mit den Details in dieser Sache befasst. Auf seiner Homepage finden Sie auch entsprechende Informationen zur Opferrente.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger