Frage an Clemens Binninger bezüglich Recht

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Clemens Binninger
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Frage von Arne L. •

Frage an Clemens Binninger von Arne L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Binninger,

ihre Antwort auf die Frage von Herrn Thomas wirft für mich mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Vielleicht können Sie mir bei drei konkreten Fragen dazu helfen.

Sie schreiben, Feuerwehr und Hilfsdienste seien auf korrekte Angaben des Melderegisters angewiesen. Wie muss ich mir das vorstellen?

Sie schreiben ausserdem, dass die Meldebehörden jährlich 15 Mio. Datensätze an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt. Wozu ist das nötig, wenn die Eintreibung von Steuern nach Art. 108 GG erstmal Ländersache ist, und die Daten der Steuerpflichtigen nur beim zuständigen örtlichen Finanzamt gespeichert werden müssten?

Die dezentralen Melderegister helfen indirekt bei der Verwirklichung des datenschutzrechtlich vernünftigen Prinzips der Datensparsamkeit, also dass Daten nur dort vorhanden sind, wo sie auch unmittelbar gebraucht werden, da die Übermittlung bisher kompliziert und teuer ist.

Können Sie meine Befürchtung entkräften, dass ein Bundesmelderegister im wesentlichen solche staatlichen Vorgänge vereinfacht, die der zentralen Kontrolle der Bürger dient?

Mit freundlichem Gruss.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Ludwig,

vielen Dank für Ihre Fragen.

1. Warum benötigen Polizei und Rettungsdienste im Einsatzfall korrekte Meldedaten?

Bei jedem Einsatz - egal ob Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei - sind richtige Daten über Adresse, Namen oder Zahl der Bewohner eines Hauses entscheidend für den Erfolg. Das ergibt sich eigentlich von selbst.

2. Wozu ist es nötig, dass das Bundeszentralamt für Steuern über bestimmte Meldedaten verfügt, wo doch die Eintreibung von Steuern nach Art. 108 GG erstmal Ländersache ist?

Vorweg: Ich sehe nicht, wo Artikel 108 GG festlegt, dass die Steuerverwaltung grundsätzlich Ländersache ist. Im Gegenteil: Artikel 108 sieht vor, dass die Steuerverwaltung bei Steuern, die dem Bund und den Ländern zugeordnet sind, eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern ist - und das betrifft den größten Teil der Steuern.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundeszentralamt für Steuern auch übergreifende Kompetenzen und Aufgaben, die es notwendig machen, Zugang zu bestimmten in den Melderegistern erfassten Daten zu haben. So etwa leistet das Bundeszentralamt für Steuern Amtshilfe für inländische und ausländische Behörden bei der Vermittlung von Zustellung und Vollstreckung von Steuerbescheiden. Es ist zuständig für die Erstattung, Vergütung und Freistellung von Kapitalertragsteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer. Es sammelt und wertet Angaben über Kapitalerträge, für die aufgrund eines Freistellungsauftrags keine Steuern entrichtet wurden, aus und gibt diese an andere Steuerbehörden weiter.

3. Können Sie meine Befürchtung entkräften, dass ein Bundesmelderegister im wesentlichen solche staatlichen Vorgänge vereinfacht, die der zentralen Kontrolle der Bürger dient?

Ich möchte wie in meiner Antwort an Herrn Thomas noch einmal betonen: Es geht bei der Einrichtung des Bundesmelderegisters um größere Effektivität und Qualität von Daten - und das gleichermaßen im Interesse der Bürger wie auch des Staates. Dass hier die Frage des Datenschutzes und der Datensicherheit von uns sehr ernst genommen wird, zeigt sich darin, dass nach derzeitigem Diskussionsstand lediglich rund ein Drittel eines vor Ort erfassten Datensatzes im zentralen Melderegister gespiegelt werden soll. Eben nur so viele Daten wie notwendig.

Wir haben heute eine Situation, in der über 5.200 Meldbehörden dezentral Meldedaten verwalten. Diese Daten verbleiben aber auch heute nicht ausschließlich bei den dezentralen Meldebehörden, sondern müssen teilweise täglich an andere Stellen weitergemeldet werden, weil sie zur Erfüllung staatlicher Aufgaben benötigt werden. Dieses Verfahren ist mit einem hohen personellen und finanziellen Aufwand verbunden und anfällig für Fehler, so dass dadurch die Aktualität und Qualität der Daten leidet, was wiederum Probleme bei der Erfüllung bestimmter staatlicher Aufgaben (im Bereich der Sozialversicherungen, von Wahlen, bei Ausländerbehörden etc.) mit sich bringt. Zusammenfassend: Das Bild der Datensparsamkeit, das Sie zeichnen wollen, existiert so in der Realität nicht und kann so auch nicht existieren, weil es der Notwendigkeit staatlicher Aufgabenerfüllung nicht gerecht wird.

Mit freundlichen Grüßen

Clemens Binninger