Frage von Angela M. • 04.05.2024
Antwort ausstehend von Clemens Rostock Bündnis 90/Die Grünen
Es gab rechtliche Änderungen aufgrund von EU-Recht. Es bleibt allerdings bei Einzelfallentscheidungen.
Eine 28ct-Preisobergrenze besteht im verabschiedeten Gesetz nicht für Wärmepumpen, sondern nur für Nachtstromtarife. Im Gesetzentwurf sah das noch anders aus.
Ich schließe mich der Forderung einer Prüfung an, ohne direkt ein Verbot zu fordern. Auch wichtig ist die demokratische Brandmauer in politischen Gremien.
Um den Klimawandel, dessen Folgen und den menschlichen Anteil an ihm zu verstehen, nutze ich v.a. die Publikationen des Weltklimarats.