Warum ist die (ausschliesslich die sächsische) CDU strikt dagegen, dass, wie in allen anderen Bundesländern, die PV-Beiträge hälftig von AG und AN übernommen werden?
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Hintergrund ist die besondere Situation in Sachsen: 1995 wurde bundesweit zur Finanzierung der neu eingeführten Pflegeversicherung der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag gestrichen. Sachsen ist das einzige Bundesland, das diesen Feiertag behalten hat. Als Ausgleich zahlen hier die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allein den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung -- die Arbeitgeber nicht.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2003 bestätigt, dass diese Regelung rechtmäßig ist, da die Beschäftigten im Gegenzug einen arbeitsfreien Feiertag behalten, an dem sie dennoch Lohn erhalten.
Wichtig ist: Die sächsische CDU ist nicht gegen eine hälftige Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Im Gegenteil: Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir festgeschrieben, dass wir uns im Bundesrat für eine gleichberechtigte Finanzierung einsetzen -- ohne dass Sachsen dabei den Buß- und Bettag als Feiertag verliert.
Wir wollen die gleiche Regelung wie in anderen Bundesländern und setzen uns dafür ein, aber eine Umsetzung ist jedoch nur auf Bundesebene möglich und erfordert eine Änderung des Sozialgesetzbuchs XI sowie Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat.
Mit freundlichen Grüßen
Conrad Clemens MdL
