Frage an Dagmar Roth-Behrendt bezüglich Gesundheit

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Dagmar Roth-Behrendt
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Frage von Joachim K. •

Frage an Dagmar Roth-Behrendt von Joachim K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Roth-Behrendt

Sie schreiben:
"Es ist nur konsequent, wenn E-Zigaretten ("Verdampfer"), die damit werben, Menschen beim Reduzieren und Entwöhnen vom Rauchen zu helfen, genau so behandelt werden, wie andere Produkte mit diesem Zweck, z. B. Nikotin-Pflaster oder -Kaugummis, also als Medikamente im vereinfachten Zulassungsverfahren."

Sicher wäre es bei dieser Art von Werbung konsequent, da es sich hier um Präsentationsarzneimittel handeln würde, die eine Wirkung behaupten, aber nicht unbedingt besitzen.

Die Mehrheit der Händler erklären jedoch, dass es sich um eine weniger schädliche Alternative zur Tabakzigarette handelt. Eine irgendwie geartete Heilwirkung wird somit ja nicht behauptet.

Ich wehre mich keineswegs gegen saubere Standards, die - dem Lebensmittelrecht ähnlich - gewisse Kriterien vorgeben.

Verstehen kann ich leider nicht, warum Dampfen gegenüber dem Tabakkonsum so negativ angesehen wird :-(

Evtl. können Sie mir ja hierzu eine nachvollziehbare Erklärung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Kromm

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Kromm,

vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Ich glaube, wir haben einfach völlig unterschiedliche Herangehensweisen. Ich halte eine Zulassung als Medizinprodukt nicht für eine "strengere Regulierung", denn bisher sind die Liquids überhaupt nicht reguliert. Es geht also zunächst darum, Regelungen für Liquids zu schaffen. Vielmehr sehe ich eine Kontrolle der Inhaltsstoffe der Liquids als einen Vorteil für Verbraucherinnen und Verbraucher, da sie sicher sein können, dass die enthaltenden Stoffe überprüft worden sind.

Es mag sein, dass es auch einen Anteil von Dampfern gibt, die E-Zigaretten als Genussmittel konsumieren. Aber es gibt ebenso einen Anteil von Menschen - das räumen Sie ja auch ein -, die die E-Zigarette als Mittel zur Entwöhnung nehmen und da sehe ich weiterhin die Notwendigkeit einer Gleichbehandlung mit Nikotinpflastern oder Nikotinsprays.

Wenn es allerdings schon keine Zulassung als Medizinprodukt gibt, dann finde ich es wenigstens notwendig, die Liquids als Tabakprodukt einzustufen. Konsequent wäre es dann aber, auch die entsprechenden Auflagen für Tabakprodukte zu akzeptieren und nicht nur die, die einem passen. Ein Verbot von Aromen und Zusatzstoffen in Liquids - wie bei Zigaratten - wäre aus meiner Sicht konsequent und richtig gewesen. Eine Einstufung als Lebensmittel ist überhaupt nicht möglich, da Nikotin ein giftiger Stoff ist und deren Verwendung im Lebensmittelrecht nicht möglich ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar Roth-Behrendt