Frage an Daniel Bahr bezüglich Gesundheit

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Daniel Bahr
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Frage von Uta S. •

Frage an Daniel Bahr von Uta S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Bahr,

Sie teilten mir vor einiger Zeit mit, dass die Aufwandspauschale für Abrechnungsprüfungen dem Ziel dient, die beschränkten Ressourcen im Gesundheitswesen möglichst zielgerichtet einzusetzen und überbordenden Bürokratieaufwand zu vermeiden.

Laut http://www.focus.de/gesundheit/gesundheits-news/gesundheit-kliniken-rechnen-laut-krankenkassen-haeufig-falsch-ab_aid_585475.html bestätigen PKV und GKV, dass Falschabrechnungen der Kliniken ein großes Thema sind. 2009 wären 2 von 5 Abrechnungen fehlerhaft gewesen. Die Kliniken mußten im Durchschnitt 1,75 % des Rechnungsbetrages erstatten. Daraus würde sich ein "potentieller Gesamtschaden" von rund einer Milliarde Euro ergeben.

Prof. Dr. R.Kölbel stellt in einem Gutachten (siehe: http://www.aok-gesundheitspartner.de/imperia/md/gpp/bund/krankenhaus/abrechnung/kh_gutachten_koelbel_abrechnung_von_kh_leistungen.pdf ) u.a. fest, dass das Kontrollverfahren nach § 275 SGB V keine Sanktionsformen kennt und somit für die Kliniken mit Abrechnungsfehlern keine echten (wirtschaftlichen) Nachteilsrisiken verbunden sind.

So ist es betriebswirtschaftlich völlig nachvollziehbar, diese Möglichkeit zur Ertragssteigerung anzuwenden.

Wird die Bundesregierung etwas gegen diese Entwicklung unternehmen?

Mit freundlichen Grüßen
U:Scharein

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FDP

Sehr geehrte Frau Scharein,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Fehlerhafte Abrechnungen von Krankenhäusern können viele Ursachen haben und lassen sich aufgrund der häufig sehr komplizierten Sachverhalte im Massengeschäft leider nicht gänzlich vermeiden. Deshalb ist es nicht zielführend, an jeden Fehler in der Abrechnung automatisch eine Sanktion zu knüpfen. Auch in anderen Lebensbereichen wird ja nicht automatisch eine Strafzahlung o.ä. fällig, wenn sich herausstellt, dass eine Rechnung falsch gestellt wurde. Sondern es wird einfach eine Korrektur vorgenommen.

Anders verhält es sich, wenn - wie Sie unterstellen - bewusst und systematisch überhöhte Rechnungen gestellt werden. In diesem Fall ergeben sich selbstverständlich Sanktionsmöglichkeiten, gegebenenfalls nach den Vorschriften des Strafgesetzbuchs. Derartigem Fehlverhalten im Gesundheitswesen gilt seit langem die Aufmerksamkeit der Gesundheitspolitik. Vor dem Hintergrund der seinerzeitigen öffentlichen Diskussion, dass Einzelne oder Gruppen die Strukturen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) manipulativ missbrauchen, um sich Finanzmittel vor allem zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu verschaffen und der Erkenntnis, dass ein Gegensteuern der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung oder deren Arbeitsgruppen auf freiwilliger Basis nicht ausreicht, wurde schon mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) vom 19. November 2003 festgelegt, dass Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen einzurichten sind, die Fällen und Sachverhalten nachzugehen haben, die auf Unregelmäßigkeiten oder auf rechtswidrige oder zweckwidrige Nutzung von Finanzmitteln im Zusammenhang mit den Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung hindeuten. Jede gesetzliche Krankenkasse, der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband), unter Umständen auch die einzelnen Landesverbände einer Kassenart, jede Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung und deren Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigungen haben eine solche Stelle als organisatorische Einheit vorzusehen. Die Stellen haben sich wechselseitig zu informieren. Wenn eine Prüfung zu dem Ergebnis führt, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Krankenversicherung bestehen könnte, sind die vorgenannten Organisationen angehalten, unverzüglich die Staatsanwaltschaft zu unterrichten. Es ist Aufgabe aller Beteiligten, das vorhandene Regelwerk auch konsequent umzusetzen.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Bahr