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Herr Kurku, wie bewerten Sie das Risiko fehlerhafter Inobhutnahmen durch Jugendämter, wenn diese auf der medizinisch umstrittenen Ausschlussdiagnose des Schütteltraumas (AHT) beruhen?

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Frage von Andrea Martina H. •

Herr Kurku, wie bewerten Sie das Risiko fehlerhafter Inobhutnahmen durch Jugendämter, wenn diese auf der medizinisch umstrittenen Ausschlussdiagnose des Schütteltraumas (AHT) beruhen?

Wir, die Familie H., weisen auf eine fundamentale Problematik in der behördlichen Praxis hin: Die Diagnose des Schütteltraumas (AHT) basiert oft rein auf der Symptom-Trias des Neurochirurgen Norman Guthkelch von 1971. Guthkelch selbst mahnte 2012 zur Vorsicht und betonet, dass es sich um eine unbewiesene Hypothese handle. Radiologische Studien zeigen, dass 46 % aller symptomlosen Säuglinge nach normalen Geburten subdurale Blutungen aufweisen, die später chronisch werden können. Nach Prof. Deborah Tuerkheimer (2014) handelt es sich um eine reine Ausschlussdiagnose ohne einheitliche medizinische Standards zur Differenzialdiagnostik von Geburtskomplikationen. Wenn Jugendämter allein auf dieser ungesicherten Hypothese Familien trennen und Inobhutnahmen verfügen, führt dies zu massiven, unumkehrbaren Traumatisierungen unschuldiger Eltern. Die Politik muss dringend die Bindung staatlicher Zwangsmaßnahmen an solch unbestrittene, wissenschaftlich lückenhafte Annahmen überprüfen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Schutz von Kindern vor Misshandlung gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Staates. Gerade deshalb müssen staatliche Eingriffe in das Elternrecht stets auf einer sorgfältigen Tatsachengrundlage beruhen und allen rechtsstaatlichen Anforderungen genügen.

Aufgrund der Tragweite familiengerichtlicher Entscheidungen stimme ich Ihnen zu, dass diese grundsätzlich auf Basis höchster wissenschaftlicher Qualität erfolgen müssen, Gutachten entsprechend erstellt werden, um sorgfältig gerichtlich geprüft werden zu können. 

Unser Ziel ist ein ausgewogenes Vorgehen: Kinder müssen wirksam vor Misshandlung geschützt werden, gleichzeitig müssen Fehlentscheidungen so weit wie möglich vermieden werden. Wir unterstützen daher wissenschaftlich fundierte Leitlinien, qualitätsgesicherte Begutachtungen und eine kontinuierliche Evaluation der Verfahren. 

Ich selbst bin kein Mediziner. Ich bitte um Verständnis, dass ich mir keine fachliche Beurteilung anmaße. 

Ich bitte Sie freundlich, Ihre konkreten Hinweise an das Ministerium zu senden, in dessen Bereich sowohl die Arbeit der Jugendämter als auch der Gesundheit fällt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Deniz Kurku 

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