Frage an Dennis Eckold bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Dennis Eckold
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Frage von Hannelore B. •

Frage an Dennis Eckold von Hannelore B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Eckold,
gestern Abend kam im Wahltalk die Frage nach der HGO auf: Kritikpunkt war, dass es keine Doppelmandate mehr in Gremien geben darf, die sich gegenseitig kontrollieren sollen. Heißt: keine Ehepartner, von denen einer z. B. im Parlament, der andere im Magistrat/Gemeindevorstand sitzt. Das geht wirklich nicht!
Auch auf Bundesebene gibt es diesen Unsinn: Frau Merkel ist z. B. MdB und Regierung. MdB sollen die Regierung kontrollieren. Sie kontrolliert sich also selbst. Frau Merkel ist da leider kein Einzelfall.
Wem das NICHT zumindest mal ein wenig und als Schwäche auffällt und wer (wie gestern Abend geschehen) darauf lediglich mit „Das ist Diskriminierung!" antwortet, ist nach meiner ganz persönlichen Einschätzung hilflos und leider auch etwas rechtsstaatlich ungebildet – tut mir leid.
Denn demnach wäre es ja auch diskriminierend, dass ich einem Bürgermeister verbiete, für das Lokal-Parlament zu kandidieren. Das ist ihm nämlich verboten. Das Parlament soll ihn ja kontrollieren.
Ein anderes Beispiel zum Diskriminierungsargument: Beamte dürfen unter bestimmten Bedingungen Nebenjobs haben. Einer auf dem Bauamt oder in der Friedhofsverwaltung darf nebenher für eine Detektei und für einen privaten Sicherheitsdienst arbeiten.
Ein Polizist darf generell auch Nebenjobs haben. Aber eben nur sehr eingeschränkt (meist gar nicht) bei Sicherheitsdienst und bei Detekteien.
Das wäre dann ja auch Diskriminierung. Und wenn nein, worin besteht dann der Unterschied zur HGO-Problematik?
Hintergrund bei der Polizei-Regelung: Interessenkonflikte. Kann man bei der HGO-Frage aber auch so nennen. Wie denn auch sonst?
Ihre Meinung dazu würde mich interessieren - und ob Sie sich für eine Korrektur der HGO einsetzen werden.
Freundliche Grüße,
H. B.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Battenberg,

grundsätzlich bin ich der Meinung, dass hauptamtliche Mandatsträger schon aus zeitlichen Gründen keine oder nur stark eingeschränkte Nebentätigkeiten ausüben können/sollten. Und dies auch nur solange die Nebentätigkeit nicht die Integrität und Unabhängigkeit des Mandats beschädigt. In dem von Ihnen geschilderten Fall kann man das auch mit "Interessenskonflikt" bezeichnen.

Die meisten Gemeindevertreter sind allerdings keine hauptamtlichen Mandatsträger und daher noch anderweitig tätig. Auch hier sollte es aber keine Interessenskonflikte geben. Generell setze ich mich dafür ein, dass sämtliche Tätigkeiten, egal ob Haupt- oder Ehrenamtlich, und deren Einkünfte von Mandatsträgern offengelegt werden.

Inwieweit so etwas von der HGO zukünftig geregelt werden sollte kann ich als Nicht-Jurist leider nicht abschliessend beantworten. Sie können sich aber sicher sein, dass ich zu den o.g. Grundsätzen stehe!

Mit freundlichen Grüßen 

Dennis Eckold