Frage an Dieter Althaus von Uwe G. bezüglich Familie
Altersvorsorge der Abgeordneten
Sehr geehrter Herr Althaus,
Bundestags- und Landtagsabgeordnete erhalten immer noch nach nur acht Jahren eine Altersvorsorge von der ein normaler Arbeitnehmer, der immer Höchstbeiträge gezahlt hat nur träumen kann.
Warum?
Wird die CDU dies in der nächsten Wahlperiode ändern und eine Reform angehen?
Wie stehen Sie persönlich zu dieser Frage?
Ich würde mich sehr über eine Beantwortung freuen.
Bitte keine Darstellung der bestehenden Rechtslage, denn die will ich ja gerade geändert haben.
Verändern können nur Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen als Mitglieder des Bundestages bzw. Landtages.
Zahlen müssen aber die Steuerzahler.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Gorschewski
Sehr geehrter Herr Gorschewski,
vielen Dank für Ihre Frage vom 11. August.
Für die Regelung der Altersversorgung der Bundestagsabgeordneten ist der Bundestag zuständig; dazu kann und will ich nichts sagen. Soweit es um die Regelung für die Landtagsabgeordneten geht, bewegen wir uns in Thüringen, im "üblichen" Bereich. Selbstverständlich muss man immer sehen, was sich woanders tut. Und da hat in dieser Wahlperiode eine Anhörung im Thüringer Landtag zu einem Gesetzgebungsvorschlag aus einer Oppositionsfraktion stattgefunden, der im Kern darauf zielte, die aktiven Bezüge zu erhöhen und die Ruhestandsbezüge zu senken. Diese Anhörung hat eine Reihe von rechtlichen und faktischen Problemen ergeben, so dass der Gesetzgebungsvorschlag mit großer Mehrheit abgelehnt worden ist. Mein Fazit: Offenheit für sachgerechte Änderungen ja, aber keine populistischen Schnellschüsse.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Althaus