Frage an Dieter Heim von Claus R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heim,
wie werden Sie handeln,falls Sie MdB werden, in der Angelegenheit: Daß Rentner 0,45 % der Bruttorente für Krankengeld einbehalten wird obwohl Sie kein Krankengeld bekommen. Sollte man nicht sagen, daß klarer Betrug ist?
Im GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) war die Erhebung eines zusätzlichen Beitragssatzes in Höhe von 0,5 Prozent für das Krankengeld vorgesehen (§ 241a SGB V in der ursprünglichen Fassung des GMG). Dieser Beitrag sollte von den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung ursprünglich ab Januar 2006 alleine getragen werden.
Auszug aus der Maßnahme!
Zusätzlich wurde zur Entlastung der Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger der ursprünglich für 2006 geplante Krankengeld-Sonderbeitrag auf den 1. Juli 2005 vorgezogen. Aus den beiden anteiligen Beitragssätzen von 0,4 und 0,5 Prozent wurde ein "zusätzlicher Beitragssatz" von 0,9 Prozent konstruiert. In der Gesetzesbegründung wurde keine Zweckbindung mehr zum Zahnersatz oder Krankengeld erwähnt. Aus Sicht des Sozialverbands VdK wird hier der ursprüngliche Zusammenhang mit der Finanzierung des Krankengeldes verschleiert.