Antwort 10.03.2006 von Dieter Klöckner SPD
Sehr geehrte Frau Hillesheim,
bei der von Ihnen gestellten Frage handelt es sich um ein bundespolitisches Thema. Die Überflugrechte für die US-Streitkräfte sind im NATO-Truppenstatut geregelt.
Sehr geehrte Frau Hillesheim,
bei der von Ihnen gestellten Frage handelt es sich um ein bundespolitisches Thema. Die Überflugrechte für die US-Streitkräfte sind im NATO-Truppenstatut geregelt.
Sehr geehrter Herr Körber,