Portrait von Dietrich Rusche
Antwort von Dietrich Rusche
CDU
• 31.07.2006

Sehr geehrte Frau Voss,

Rundfunkgebühren müssen nur ein Mal gezahlt werden.

Wenn Sie also Ihr Rundfunk- bzw. Ihr Fernsehgerät angemeldet haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

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