Frage an Dirk Fischer bezüglich Gesundheit

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Dirk Fischer
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Frage von Susanne R. •

Frage an Dirk Fischer von Susanne R. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Fischer,

meine Krankenkasse hat mich darüber informiert, dass in nächster Zeit die Gesundheitskarte eingeführt wird. Ich bin im Gesundheitswesen tätig.Durch die Speicherung meiner Daten auf der Karte könnte jeder meiner Arbeitgeber genaue Informationen über meinen Gesundheitszustand abrufen, wie wollen Sie diesen Mißbrauch verhindern? Da jede autorisierte Stelle (Ärzte, Kankenhäuser usw.) ohne eine Pin-Nummer an die Daten gelangen kann. Wird es Berufsgruppen geben die besonders geschützt werden?

MfG Rödger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Rödger,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung der Gesundheitskarte und die damit verbundenen Datenschutzstandards.

Die elektronische Gesundheitskarte wird die bisherige Krankenversichertenkarte schrittweise ersetzen. Die elektronische Gesundheitskarte speichert wie bisher alle Daten, die zur Ausgabe eines elektronischen Rezepts erforderlich sind. Zusätzlich, auf freiwilliger Basis, gibt es einen medizinischen Teil mit Gesundheitsdaten. Jeder, der dies möchte, kann die Daten erfassen lassen, die für die eigene Gesundheit wichtig sind, wie z. B. die Dokumentation eingenommener Arzneimittel oder Notfallinformationen zu Allergien oder chronischen Erkrankungen. Dadurch können belastende Doppeluntersuchungen reduziert und unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen vermieden werden.

Sie entscheiden also immer selbst, in welchem Umfang Gesundheitsdaten gespeichert oder gelöscht werden sollen und wem Sie diese Daten zugänglich machen wollen. Alle Zugriffe werden protokolliert. Selbstverständlich können auch Sie Ihre Daten auf der Gesundheitskarte einsehen.

Damit kein Unberechtigter Zugang zu den Daten bekommt, funktioniert der Zugriff auf die Gesundheitsdaten nur zusammen mit einem elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Dieser ist neben Ihrer Einwilligung die zweite Säule des Sicherheitskonzepts. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind verpflichtet, sich bei jedem Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte mit ihrem Heilberufsausweis zu identifizieren. Ohne diese Legitimation ist es nicht möglich, Daten von der Gesundheitskarte zu lesen oder elektronische Rezepte und medizinische Daten der freiwilligen Anwendungen, z. B. Arzneimitteldokumentation und Notfalldaten, zu speichern.

Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Schlüssel zu einer vereinfachten elektronischen Kommunikation, ohne dass dabei die Vertraulichkeit der Daten oder die Wahlfreiheit der Versicherten beeinträchtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer