Antwort 15.02.2011 von Doris Ahnen SPD
(...) krank geschriebene Lehrkräfte unterrichten nicht, weder gesunde noch kranke Schülerinnen oder Schüler. Die berufliche Rehabilitation von erkrankten oder vorübergehend nicht dienstfähigen Lehrkräften ist jedoch für die Landesregierung ein wichtiges Anliegen. Diese Rehabilitation kann in allen Tätigkeitsfeldern stattfinden, die der Schuldienst bietet. (...)