Frage an Eckhard Pols bezüglich Recht

Portrait von Eckhard Pols
Eckhard Pols
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eckhard Pols zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Hauke B. •

Frage an Eckhard Pols von Hauke B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Pols,

angesichts der gestern vorgestellten Pläne, die Voratsdatenspeicherung wieder einzuführen, würde mich interessieren, wie Sie hierzu stehen.

Wie begründen Sie die Notwendigkeit dieser Maßnahme angesichts der überwältigenden Zahl an Indizien dafür, dass die VDS nicht hilft, Verbrechen zu verhindern (siehe z.B. Charlie Hebdo).
Wo sehen Sie einen tatsächlich belegbaren Mehrwert, der auch mit den Prinzipien des demokratischen Rechtsstaats vereinbar ist?
Wie bewerten Sie die Vertrauenswürdigkeit einer anlasslosen Datensammlung unschuldiger Bürger in Zeiten der sowieso schon ausufernden Überwachung im Internet?

Mit freundlichen Grüßen
Hauke Born

Portrait von Eckhard Pols
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Born,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier auf Abgeordnetenwatch.de zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Ich bin mir natürlich der Sensibilität des Themas Vorratsdatenspeicherung bewusst.

Mit der geplanten Neuregelung soll die Anonymität des Internets keinen Schutz mehr bieten können. Ausschließlich zur Aufklärung schwerster Straftaten sollen Daten gespeichert werden dürfen – die IP-Adressen von PCs sowie Informationen, welche Rufnummern wann angerufen wurden. Oft sind die anfallenden Verbindungsdaten die einzigen Spuren, mit denen die Täter überführt werden können. Telekommunikationsverbindungsdaten können bei der Aufklärung von schweren Straftaten eine wichtige Rolle spielen, bei denen das Internet als Tatmittel genutzt wurde, zum Beispiel bei der strafrechtlichen Verfolgung der Kinderpornographie und des Kindesmissbrauchs. In diesen Fällen ist die aufgezeichnete IP-Adresse oftmals der erste und zunächst einzige erfolgversprechende Ermittlungsansatz für weitere Maßnahmen und daher unverzichtbar. Der Edathy-Untersuchungsausschuss und insbesondere die Aussagen der Ermittler des Bundeskriminalamts über Fälle schwersten Kindesmissbrauchs lassen keinen Zweifel daran zu, dass wir die VDS brauchen. Praktiker aus den Ermittlungsbehörden und die Innenminister der Länder sind sich einig, dass die VDS zur Aufklärung von Gewaltverbrechen, zur Terrorismusbekämpfung und für Erkenntnisse über Mitglieder terroristischer Netzwerke und Akteure in der Organisierten Kriminalität notwendig ist.

Sie selbst führen das Beispiel Charlie Hebdo an. Nach den Anschlägen von Paris wurde viel darüber gesprochen, dass die in Frankreich praktizierte VDS die Anschläge nicht verhindert habe. Kaum thematisiert wurde jedoch, dass sie zu einer sehr schnellen Aufklärung der Attentate, noch während die Fahndung nach den Tätern lief, beigetragen hat, da Verbindungen zwischen den Tätern aufgrund der Telekommunikationsdaten schnell offengelegt werden konnten.

Natürlich bin ich mir bewusst, dass die die Vorratsdatenspeicherung kein Allheilmittel ist, das völlige Sicherheit garantieren könnte. Aber sie ist ein sinnvolles Ermittlungsinstrument wie andere auch, das zur Prävention, aber vor allem auch zur Repression, d.h. zur Aufklärung schwerer Straftaten beitragen wird. Ein Abruf der Daten ist nur bei schwersten Straftaten und nach vorheriger Genehmigung durch einen Richter möglich. Die betroffenen Personen müssen vor dem Abruf ihrer Daten grundsätzlich benachrichtigt werden. In richterlich genehmigten Fällen ist die Speicherfrist zudem beschränkt – nach spätestens zehn Wochen werden die Daten gelöscht. Inhalte von Anrufen und aufgerufene Internetseiten werden grundsätzlich nicht gespeichert. Darüber hinaus ist der gesamte E-Mail-Bereich von der Speicherung ausgenommen.

An die Telekommunikationsunternehmen werden für die Speicherung hohe Sicherheitsanforderungen gestellt, darunter, dass die Daten nur auf deutschen Servern liegen dürfen, und sie werden gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten nach Ablauf der Speicherfrist zu löschen, anders als Unternehmen wie Google, facebook, Payback etc., die die Daten in ihrer Gesamtheit gerade zu dem Zweck erheben, diese umfassend z. B. zu Werbezwecken auszuwerten und möglichst viel über möglichst viele Nutzer zu erfahren.

Mit freundlichen Grüßen,

Eckhard Pols, MdB