Frage an Eckhard Pols bezüglich Digitale Agenda

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Eckhard Pols
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Frage von Christian D. •

Frage an Eckhard Pols von Christian D. bezüglich Digitale Agenda

Sehr geehrter Herr Pols,

wie stehen Sie zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät (DS 19/28169) und zum Änderungsantrag bezüglich der zentralisierten Speicherung biometrischer Daten(A-DS 19(4)825)? Insbesondere würde mich ihr Standpunkt bezüglich der viel geäussert grundsätzliche datenschutzrechtliche so wie sicherheitstechnischen Bedenken durch zum Beispiel die Nutzung von geschlossene, proprietäre Infrastruktur für die eID. Vielen Dank für Ihre Antwort:

Mit freundlichen Grüßen
Christian Dose

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dose,

vielen Dank für Ihre Anfrage hier auf abgeordnetenwatch.de und entschuldigen Sie bitte, dass die Beantwortung etwas länger gedauert hat.

Tatsächlich befürworte ich die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät. Gerade die Pandemie hat uns vor Augen geführt, dass der Bedarf an kontaktlosen Antragsverfahren in besonderem Maße gestiegen ist und wir der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung tragen müssen.

Das Onlinezugangsgesetz beispielsweise verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Hierbei ist die Identifizierung von antragstellenden Personen ein wichtiges Element. Selbstverständlich muss das Identifizierungsverfahren aber ein hohes Sicherheitsniveau und ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit bieten.

Bei dem Änderungsantrag bezüglich der zentralisierten Speicherung biometrischer Daten handelt es sich um eine Öffnungsklausel, die es den Bundesländern ermöglichen soll, zentrale Datenbanken auf Bundesländerebene einzurichten. Damit wurde auf eine Bitte von einigen Bundesländern, darunter Bayern, Sachsen, Thüringen und Baden-Württemberg, reagiert. Diese Bitte kam auf im Rahmen der Beteiligung der Länder an der Erstellung einer neuen Rechtsverordnung, die technische Vorgaben sowie Kommunikationsstandards für den automatisierten Lichtbildabruf regelt.

Es gibt in Deutschland rund 5.500 Passbehörden: Die dezentrale Struktur dieser Pass- und Personalausweisbehörden stellt diese bei der Digitalisierung vor große Herausforderungen. Gerade für viele kleinere Behörden ist die Gewährleistung des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und der Verfügbarkeit der Systeme ein erheblicher fachlicher und finanzieller Aufwand.

Außerdem besteht dringender Änderungsbedarf der aktuellen Situation: Zurzeit gibt es kein einheitliches Verfahren für den (bundesländerübergreifenden) Abruf von Lichtbildern. Das hat zur Folge, dass abgefragte Lichtbilder oftmals per Mail oder sogar per Fax übermittelt werden. Die Qualität der Lichtbilder leidet erheblich, ganz zu schweigen von der Praktikabilität des Verfahrens. Mit den geplanten Datenbanken auf Bundesländerebene ist der Abruf einfacher und kostengünstiger.

Es besteht aber keine Gefahr in Bezug auf die Datensicherheit, da weiterhin die gleichen hohen Sicherheitsstandards gelten werden, die auch bisher festgelegt sind. Die Datenbestände dürfen nur für den automatisierten Lichtbildabruf in den gesetzlich festgelegten Fällen verwendet werden. Ein Zusammenführen mit anderen Datenbeständen ist explizit untersagt. Für die Datensicherheit bedeutet eine zentralisierte Speicherung für die Durchführung des Lichtbildabrufs sogar einen Gewinn. Denn in diesem Fall wird die Durchführung des technisch durchaus anspruchsvollen Vorgangs des automatisierten Abrufs durch spezialisierte IT-Dienstleister der Länder vorgenommen. Diese können die Datensicherheit in einem deutlich höheren Maße sicherstellen, als es bei vielen kleinen Kommunen der Fall wäre.

In Bezug auf die "geschlossene, proprietäre Infrastruktur" bin ich mir nicht sicher, was genau Sie meinen. Diesen Kritikpunkt ich in dieser Form tatsächlich noch nicht gehört habe. Die Entwicklung der AusweisApp2 ist bereits abgeschlossen und das Konzept des Smart-Persos ist marktoffen, es gibt bereits andere Anbieter, die eine App zur Online-Identifizierung anbieten. Dafür muss man sich lediglich vom BSI zertifizieren lassen. Insofern kann ich diesen Kritikpunkt nicht nachvollziehen.

Ihr Eckhard Pols MdB